Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Erfurt

02.08.2016 10:58

Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.

Hinweise:

Beschluss 000051/2008
Bekanntmachung: 31.12.2008

1. Änderung mit Beschluss 0352/10
Bekanntmachung: 02.07.2010

2. Änderung mit Beschluss 0585/16
Bekanntmachung: 22.07.2016

3. Änderung mit Beschluss 0744/19
Bekanntmachung: 09.08.2019