Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt

31.07.2015 00:00

Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.

Hinweise:

Beschluss 0026/2015
Bekanntmachung: 31.07.2015

1. Änderung
Beschluss 0227/18
Bekanntmachung: 08.06.2018

2. Änderung
Beschluss 2060/20
Bekanntmachung: 21.05.2021