Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2021 00:00

Durch den Ehrenamtsbeirat der Landeshauptstadt Erfurt sind die gemeinnützig ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände, mit Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt an der Förderung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Erfurt aktiv beteiligt. Der Ehrenamtsbeirat unterbreitet dem Oberbürgermeister Vorschläge über die Verwendung der Mittel, die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt werden auf Grund dieser Richtlinie. In dieser Richtlinie wird auch die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt.

Hinweis:

Beschluss: 2065/11 vom 23.11.2011
Bekanntmachung: 30.12.2011

1. Änderung:
Beschluss 1198/15 vom 08.07.2015
Bekanntmachung: 25.09.2015

2. Änderung:
Beschluss 1514/20 vom 25.09.2020
Bekanntmachung: 15.01.2021

3. Änderung:
Beschluss 0999/22 vom 06.07.2022
Bekanntmachung: 21.09.2022