Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt

17.05.1999 00:00

Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

Hinweise

Beschluss 083/99
Bekanntmachung: 25.06.1999

1. Änderung mit Beschluss 111/2000
Bekanntmachung: 25.08.2000

2. Änderung mit Beschluss 042/02
Bekanntmachung: 28.06.2002

3. Änderung mit Beschluss I 051/04
Bekanntmachung: 10.12.2004

4. Änderung mit Beschluss 182/2006
Bekanntmachung: 15.12.2006

5. Änderung mit Beschluss 1471/2010
Bekanntmachung: 10.12.2010

6. Änderung mit Beschluss 1704/17
Bekanntmachung: 10.11.2017

7. Änderung mit Beschluss 2515/20
Bekanntmachung: 16.04.2021