Kleingartenbeirat

Der Kleingartenbeirat in Erfurt wurde im Jahr 1997 ins Leben gerufen und ist seitdem als beratendes Organ im Sinne des Kleingartenwesens tätig.

Foto: Sitzung des Kleingartenbeirates am 30. Juni 2022 Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Aufgaben und Ziele

Der Kleingartenbeirat wurde gegründet, um die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sowie die Förderung des Kleingartenwesens gleichermaßen voranzutreiben und in der Absicht, alle damit zusammenhängenden Probleme der Stadt und der Kleingärten möglichst sozial verträglich und langfristig zu lösen.

Der Kleingartenbeirat hat die Aufgaben,

  • den regelmäßigen und umfassenden Informationsaustausch zwischen der Stadtverwaltung Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. zu allen wesentlichen Belangen des Kleingartenwesens in der Stadt Erfurt zu gewährleisten,
  • zur Verständigung zwischen der Stadt Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. beizutragen,
  • für bestehende Probleme Kompromisse zu suchen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Mitglieder

Vorsitz

  • Vorsitzender: Herr Frank Möller
  • stellv. Vorsitzende: Frau Friederike Pfeffer

Stimmberechtigte Mitglieder des Kleingartenbeirates:

  • Frau Christiane Wieting, Stadtverwaltung Erfurt (Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung)
  • Herr Frank Wosnitzka, Stadtverwaltung Erfurt (Amt für Geoinformation, Bodenordnung und Liegenschaften)
  • Frau Friederike Pfeffer, Stadtverwaltung Erfurt (Garten- und Friedhofsamt)
  • Herr Frank Möller, Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.
  • Frau Heidemarie Mähler, Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.
  • Herr Dr. Dietmar Görgmaier, Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.
  • Herr Torsten Frenzel, Fraktion SPD im Stadtrat Erfurt
  • Herr Sebastian Perdelwitz, Fraktion Mehrwertstadt im Stadtrat Erfurt
  • Frau Dr. Barbara Glaß, Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Erfurt
  • Herr Ludger Kanngießer, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Stadtrat Erfurt
  • Herr Steffen Peter, Fraktion Freie Wähler/ FDP/ Piraten im Stadtrat Erfurt
  • Herr Michael Hose, CDU-Fraktion im Stadtrat Erfurt
  • Herr Sascha Schlösser, Fraktion der AfD im Stadtrat Erfurt

Kontakt

Frau Pfeffer
workTel. +49 361 655-5830+49 361 655-5830
work
Heinrichstraße 78
99092 Erfurt

Sitzungstermine

Die Sitzungen des Kleingartenbeirates finden vierteljährlich statt und sind nicht öffentlich.

14.03.2024, 17:00 Uhr im Ratssitzungssaal des Erfurter Rathauses
22.08.2024, 17:00 Uhr in einem Vereinsheim einer Erfurter Kleingartenanlage (Termin unter Vorbehalt)
14.11.2024, 17:00 Uhr im Ratssitzungssaal des Erfurter Rathauses (Termin unter Vorbehalt)

FAQ zum Kleingartenwesen

Sie interessieren sich für einen Kleingarten und wissen gar nicht, ob das wirklich etwas für Sie ist? Diese FAQ des Garten- und Friedhofsamtes helfen Ihnen dabei, das herauszufinden. Die vielen Fragen und Antworten geben Ihnen neben den Gesprächen mit Vereinsvorständen und den Erfahrungsberichten anderer Kleingärtner eine zusätzliche Hilfestellung.

Nun sind Sie gefragt! Haben wir alle Antworten auf Ihre Fragen gefunden? Wurden wichtige Fragen vergessen? Gerne möchten wir diesen Leitfaden mit FAQ für Sie weiterentwickeln. Schreiben Sie uns Ihre Vorschläge, Anregungen und gerne auch Ihre konstruktive Kritik auf und senden sie an kleingartenwesen@erfurt.de, Stichwort FAQ im Kleingartenwesen. Vielen Dank für Ihr Interesse sowie Ihre Unterstützung.

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten ist ein Garten, der Kleingärtnern zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dient und zur Erholung beitragen soll. Die Gärten werden nicht gewerbsmäßig genutzt und auf mindestens einem Drittel der Fläche sollen Obst und Gemüse angebaut werden.

Der Ursprung des Kleingartenwesens liegt im Jahr 1814. Damals hat Carl von Hessen in Kappeln an der Schlei einen kleingartenähnlichen Verein gegründet. Die Gärten hießen Armengärten und dienten nicht zur Erholung, sondern vornehmlich als Grundversorgung des armen Volkes. Dieser Grundgedanke ist auch heute noch ein wichtiger Bestandteil eines Kleingartens

Wie gelange ich an einen Kleingarten?

Um eine Parzelle in einer Kleingartenanlage pachten zu können, muss man sich zunächst bei einem Kleingartenverein bewerben. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Kleingärten stark angestiegen. Es wird empfohlen, sich persönlich in der Kleingartenanlage bei den Vereinsmitgliedern und dem Vereinsvorstand vorzustellen. Eine Bewerbung über die Website des Vereins (falls vorhanden) ist zudem eine gute Alternative. Anschließend wird man ggf. auf eine Warteliste gesetzt und der Vorstand meldet sich, sobald ein passender Garten frei wird. Aber Achtung: Die Nachfrage ist sehr hoch und dadurch können je nach Standort unterschiedlich lange Wartezeiten entstehen. Falls Sie sich bei mehreren Vereinen bewerben, lassen Sie sich bitte von den anderen Wartelisten streichen, wenn Sie einen Garten gefunden haben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingarten und einem Erholungsgarten?

In einem Kleingarten müssen Pächter auf jeden Fall kleingärtnerisch tätig werden. Grundlage hierfür bildet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). In einem Erholungsgarten sieht die Sache schon anders aus. Diese Gartenform dient ausschließlich der Erholung. Trotzdem darf man hier auch Obst und Gemüse anbauen. Der Vorstand sieht hier alles lockerer als in einem Kleingarten. Im Kleingarten ist jedoch der Pachtzins nach oben hin gedeckelt. Daneben bestehen sehr hohe Hürden für die einseitige Kündigung der Pachtverträge um die Flächen umzunutzen.

Was versteht man unter „kleingärtnerischer Nutzung“?

Unter kleingärtnerischer Nutzung versteht man den nicht erwerbsmäßigen Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und die Erholungsnutzung.

Warum müssen Kleingärtner immer Mitglied im Verein sein?

Eine Kleingartenkolonie wird als gemeinnütziger Verein geführt und zukünftige Kleingärtner willigen mit ihrer Unterschrift unter den Pachtvertrag ein, Mitglied des Vereins zu werden. Kleingärtner sollen sich nicht nur an ihrem Garten erfreuen, sondern auch am Vereinsleben teilnehmen und dieses aktiv mitgestalten können. Das stärkt den Gemeinschaftscharakter des Kleingartenvereines, der ein Grundgedanke des BKleingG ist.

Wie viel Zeit stecke ich in meinen Kleingarten?

Das kommt ganz auf Sie selbst an! Sind Sie der geborene Gemüsezüchter oder wollen Sie einfach Zeit an der frischen Luft verbringen? Als richtiger Gartenfan kann man sich das ganze Jahr im Kleingarten austoben. Aber selbst bei einer Minimalvariante sollte man ein bis zwei Tage pro Woche in der Gartensaison (April bis Oktober) einplanen. Neben der Versorgung der Pflanzen stehen auch Rasenpflege inkl. Unkraut zupfen, Baum-/Heckenschnitt sowie die Ernte auf dem Programm. Das selbst angebaute Obst und Gemüse soll schließlich gut wachsen können.

Darf ich mit meinem Auto im Kleingarten parken?

Die Kleingartenanlage sollte erschlossen sein und somit einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz haben. Sofern Parkflächen benötigt werden, müssen diese innerhalb des Kleingartenvereins zur Verfügung gestellt werden. Der Kleingartenverein kann hier im Rahmen seiner Vereinshoheit die Parkplatzorganisation innerhalb der Anlage koordinieren. Das Parken sämtlicher Fahrzeuge innerhalb der Parzelle ist dabei jedoch untersagt.

Darf ich einen Pool im Kleingarten haben?

Ja und nein. Ein fest installierter Pool im Kleingarten ist verboten, aber ein mobiler (abbaubarer) Pool ist erlaubt. Die Größe des Aufstellpools oder Planschbeckens ist grundsätzlich bis 3,60 m Durchmesser (auf dem Boden stehend) mit einer maximalen Höhe von 0,90 m erlaubt. Vereinsintern können in der Gartenordnung davon (gering nach unten) abweichende Festlungen getroffen werden.

Darf man Bäume im Kleingarten pflanzen?

Im Kleingarten dürfen ausschließlich Obstbäume gepflanzt werden, die nicht höher als 3 m wachsen. Andere Baumarten, sogenannte Waldbäume, werden zu groß und verhindern so den Anbau von Obst und Gemüse (kleingärtnerische Nutzung). Aus diesem Grund sind sie in der Kleingartenparzelle nicht erlaubt. Auf Gemeinschaftsflächen oder in Kleingartenparks dürfen auch groß wachsende Bäume gepflanzt werden. Näheres regeln die jeweiligen Gartenordnungen.

Gibt es eine bestimmte Heckenhöhe in Kleingärten?

Ja, die Heckenhöhe wird tatsächlich vorgegeben, um den Gemeinschaftscharakter im Verein zu erhalten und zu fördern. Die Hecken sollen niedrig gehalten werden, damit man auch mal über den Gartenzaun mit dem Nachbar einen Plausch halten und andere Pächter sehen kann. Außenhecken dürfen 2,00 m sowie innenliegende Wegehecken maximal 1,60 m nicht überschreiten.

Darf ich in meinem Kleingarten wohnen?

Nein. Der Kleingarten darf nach dem Bundeskleingartengesetz nicht zum Wohnen geeignet sein und sollte in einfacher Ausführung gestaltet werden. Das bedeutet, dass keine sanitären Anlagen wie z. B. Toilette, Dusche etc. vorhanden sein dürfen und damit auch kein Anschluss an die Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgt. Diese Regelung ist wichtig, damit Kleingartenanlagen auch Gärten bleiben und nicht zu Wohngebieten werden.

Kann ich mir überhaupt einen Kleingarten leisten?

Ein Kleingarten soll für jede Einkommensschicht leistbar sein, daher soll alles, was im Kleingarten errichtet wird, in einfacher Ausführung gehalten werden. Je aufwändiger gebaut wird, umso teurer und unerschwinglicher wird der Garten für den Nachfolger – und das widerspricht dem sozialen Grundgedanken des Gesetzgebers.

Wie groß darf meine Gartenlaube sein?

Eine Gartenlaube im Kleingarten darf eine Grundfläche von 24 m² einschließlich eines überdachten Freisitzes haben. Ältere Gartenlauben sind zwar teilweise größer, dies rührt allerdings daher, dass es zu dieser Zeit andere Regelungen gab.

Welche Kosten entstehen pro Jahr für meinen Kleingarten?

Der Preis ist unterschiedlich. Er richtet sich nach der Größe des Pachtgartens. Der Gesamtpreis für Pacht (aktuell 0,13 Euro pro m² im Jahr), Beitrag, Energie und andere Kosten ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Zum Beispiel muss man insgesamt bei einem 400 m² großen Garten mit ca. 70 bis90 Euro pro Jahr rechnen.

Darf ich in meiner Gartenlaube einen Ofen verwenden?

Grundsätzlich ist ein Ofen mit Schornstein in der Gartenlaube nicht gestattet. Kleingärten sollen ganz bewusst kein Ersatz für Wohnungen sein und dürfen demnach auch nicht so ausgestattet sein. Heizungen sind im Kleingarten also weder nötig noch zulässig.

Darf ich ein Gewächshaus in meinen Garten aufbauen?

Ja, der Aufbau eines Gewächshauses bis 12 m² Grundfläche ist erlaubt und muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.

Darf ich in meinem Kleingarten einen Wohnwagen aufstellen?

Das Aufstellen von Wohnwagen, Campinganhängern, Wohnmobilen, Dauerzelteinrichtungen oder ähnlichen Anlagen in Kleingärten ist laut Gartenordnung verboten.

Darf ich im Kleingarten einen kleinen Gartenteich anlegen?

Im Kleingarten darf ein Teich (Biotop) bis zu einer Größe von 4 m² und einer Tiefe bis maximal 0,7 m mit flachem Randbereich angelegt werden. Der Teich darf außerdem nicht aus Beton oder sonstigem Mauerwerk bestehen und muss dennoch für eine Bepflanzung geeignet sein.

Hilft der Kleingarten beim Umweltschutz?

Wenn man ein paar Dinge beachtet, kann der Kleingarten zum Umweltschutz beitragen. Kleingärten bringen Biotopstrukturen in die Stadt und sind für die Biotopvernetzung von Bedeutung. Aus diesem Grund sind chemische Dünger oder Insektenschutzmittel verboten. Der Artenvielfalt sollte man entsprechende Flächen überlassen, regionales Obst und Gemüse anbauen und ganz wichtig: mit Regenwasser gießen!

Was gehört zur Grundausstattung für einen Kleingärtner?

Bevor man in einem Kleingarten so richtig loslegen kann, benötigt man eine gute Ausrüstung. Zu dieser Grundausstattung gehören z. B. Gartenhandschuhe, wetterfeste Kleidung (auch Gummistiefel), Rosen- und Astschere, Taschenmesser, Harke, Spaten, Rasenmäher, Gießkanne, Regentonne – und vielleicht eine kleine Box für ein Stück Kuchen zur Belohnung für die getane Arbeit.

Sind Einbrüche in meine Gartenlaube durch die Hausratversicherung gedeckt?

Ein Einbruchdiebstahl in die Gartenlauben kann vorkommen, denn diese sind nicht bewohnt. Dadurch wird das Einbruchrisiko erhöht. Der Einbruch ist nicht automatisch über die Hausratsversicherung abgedeckt. Damit die Gartenlaube versichert ist, muss man eine gesonderte Versicherung abschließen. In der Regel sollten sich jedoch keine größeren Wertgegenstände darin befinden.

Darf ich Tiere in meinem Kleingarten halten?

In Kleingartenanlagen ist die Kleintierhaltung oder „Hobbykleintierhaltung“ grundsätzlich nicht erlaubt. Unter die Hobbykleintierhaltung fällt die Haltung von Hunden, Katzen, Tauben, Vögeln, Geflügel, Kaninchen, Ziervögeln und Rassegeflügel.

Wie groß darf ein Kleingarten sein?

Ein Kleingarten nach dem Bundeskleingarten gesetzt sollte nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Bedenkt man dabei die nach Bundeskleingartengesetz geforderte Drittelregelung, hat ein Kleingärtner bei über 100 m², die zu bearbeiten sind, schon eine Menge Arbeit.

Wie lange sind die Wartezeiten, bis ein Kleingarten frei wird?

Das ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Am besten informieren sie sich bei der gewünschten Kleingartenanlage vor Ort, um eine genauere Einschätzung der Wartezeiten zu erhalten.

Darf ich in meinem Kleingarten grillen?

Wer Pächter eines Kleingartens ist, darf sich freuen! In dieser Gemeinschaft gehört das Grillen einfach dazu. Mobile Grills dürfen deshalb aufgestellt und auch benutzt werden. Auch gemauerte Grills sind nach Absprache mit dem Vorstand denkbar.

Kann mich jemand aus meinem Kleingarten rauswerfen?

Einem Pächter kann nach dem Bundeskleingartengesetz gekündigt werden. Dafür braucht es aber Gründe, wie z. B. die Nichtzahlung der Pachtbeiträge. Wer sich also nicht an die Regelungen des Kleingartenvereines hält und so der Gemeinschaft schadet, der kann auch „rausgeworfen“ werden.

Was macht man bei einem Nachbarschaftsstreit?

Im Falle einer Streitigkeit kann stets bei den Vorsitzenden des Kleingartenvereines um Hilfe zur Schlichtung gebeten werden.

Wer ist für den Spielplatz und die Gemeinschaftsflächen verantwortlich?

Nach der jeweiligen Vereinssatzung werden die Gemeinschaftsflächen sowie der Spielplatz durch die Vereinsmitglieder unterhalten. Für die Nutzung und Instandhaltung ist der Verein verantwortlich. Für die Pflege kann die Unterstützung durch Vereinsmitglieder in Form von Arbeitsstunden genutzt werden.

Gibt es in der Kleingartenanlage einen Wasser- und Stromanschluss?

Im Kleingarten ist sogenannter Arbeitsstrom zulässig, d. h. Strom für den Betrieb von Maschinen und Geräten zur Gartenarbeit. Auch Brauchwasser zum Gießen ist möglich. Wasser in der Laube zum Betrieb von sanitären Einrichtungen ist nach geltendem BKleingG nicht zulässig.

Was unterliegt dem Bestandsschutz?

Alle rechtmäßigen baulichen Anlagen, die vor dem 03.10.1990 errichtet wurden, sind vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt und haben Bestandsschutz. Sie können unverändert weiter genutzt werden. Aber: Nicht alle Baulichkeiten, die vor dem 03.10.1990 errichtet wurden und größer als 24 m² sind, genießen automatisch einen Bestandsschutz. Bestandsgeschützt sind nur Baulichkeiten, deren rechtmäßige Errichtung nachgewiesen werden kann.

Welche Bauvorhaben sind zulässig? (Ausbau und Sanierung)

Der Bestandsschutz erstreckt sich nur auf die vorhandene Anlage für die Dauer ihres Bestandes. Veränderungen können zum Verlust des Schutzes führen. Dem bauwilligen Pächter wird angeraten, sich vor Baubeginn an den Vorstand oder dessen Beauftragten zu wenden, um sich Rechtsklarheit über die von ihm zu befolgenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu verschaffen.

Was muss ich beachten bei der Übernahme eines Pachtgartens?

Der Kleingarten ist ein besonderer Pachtgarten. Aufstehende Gebäude und Anpflanzungen befinden sich nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers, sondern im Eigentum des jeweiligen Pächters. Diese Scheinbestandteile des Grundstücks werden vom altem an den neuen Pächter weitergegeben (in der Regel verkauft). Für jeden Garten sollte es eine Bestandsaufnahme geben, welche zulässige und unzulässige Ausstattungselemente des Kleingartens aufführt und zudem eine Wertermittlung enthält.

Wer ist für die Instandsetzung und Reparaturen in der Anlage verantwortlich?

Für die Instandsetzung von Reparaturschäden ist grundsätzlich der Verein innerhalb der Pachtfläche zuständig. Der Kleingartenverein kann zur finanziellen Unterstützung von der Stadt Fördermittel erhalten, um zum Beispiel Wege oder Außenzäune auszubessern.

Was mache ich bei unerwünschten Bäumen und Sträuchern?

Kleingartenuntypische Bäume wie Wald- und Nadelbäume sind im Kleingarten grundsätzlich nicht zulässig. Diese dürfen nicht neu angepflanzt werden. Wenn in der eigenen Parzelle nun doch ein älteres Exemplar steht, das vor vielen Jahren gepflanzt wurde, ist der Pächter der Parzelle selbst dafür zuständig. Da diese Bäume jedoch nicht erlaubt und unerwünscht sind, ist sukzessiv ein Fällantrag beim Umwelt- und Naturschutzamt zu stellen. Diese entscheiden übe den Antrag. Antragspflichtig sind in der Regel Bäume mit einem Stammumfang von über 50 cm in 1 m Höhe gemessen. Obstbäume sind nur antragspflichtig, wenn sie als Ersatz für vorangegangene Fällungen gepflanzt waren. Für unzulässige Bäume, die noch nicht antragspflichtig, sind ist der Vorstand des Kleingartenvereines gehalten, diese durch die Pächter entfernen zu lassen.

Was macht der Kleingartenbeirat für die Kleingärtner?

Der Kleingartenbeirat ist ein selbstständiges, beratendes sowie parteipolitisch unabhängig arbeitendes Gremium der Stadt Erfurt. Er hat die Aufgabe, den regelmäßigen und umfassenden Informationsaustausch zwischen der Stadtverwaltung Erfurt, dem Stadtrat und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. zu allen wesentlichen Belangen des Kleingartenwesens in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewährleisten, sowie für bestehende Probleme Kompromisse zu suchen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Welche Aufgaben hat der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V.?

Der Stadtverband ist eine gemeinnützige und ehrenamtlich arbeitende Vereinigung zur Förderung des Kleingartenwesens. Der Stadtverband ist zuständig für die Anliegen der Kleingärtner in den ihm angeschlossenen derzeit 118 Kleingartenanlagen. Der Stadtverband ist Generalpächter und hilfreicher Ansprechpartner für die Erfurter Kleingartenvereine.

Gibt es eine Empfehlung für eine ökologische Aufwertung der Gärten?

Empfohlen werden das Sammeln und Kompostieren von gesunden Pflanzenresten sowie das Fördern von Tieren und Insekten im eigenen Garten. Zudem dient der Kompost im Garten als guter Dünger. Abgeschnittene und gehäckselte Pflanzenreste dienen als Mulchmaterial zur Bodenabdeckung. Für weitere Empfehlungen zur Aufwertung stehen die Gartenfreunde und Fachberater helfend zur Seite.

Wie werden die Vereinsmitglieder fachlich betreut?

Jeder Pächter erhält eine entsprechende Betreuung vom Verein, damit sein Garten ordnungsgemäß bewirtschaftet und eine ertragsorientierte kleingärtnerische Nutzung erzielt werden kann. Damit dem Bundeskleingartengesetz entsprochen wird, ist eine prozentuale Dreiteilung der eigenen Pachtfläche vorgeschrieben. Diese drei Bereiche umfassen einen Nutzgarten (Gartenbauerzeugnisse), einen Ziergarten (Ziergehölze, Blumen) sowie einen Raum für Erholung (Laube, Sitzfläche, Rasen). Eine regelmäßige Kontrolle zur Einhaltung der Drittelregelung erfolgt in der Regel jährlich durch den Vorstand des Kleingartenvereines.

Bin ich verpflichtet, Arbeitseinsätze zu leisten?

Bei den Arbeitseinsätzen handelt es sich um Arbeiten für die Gemeinschaft, die jeder Verein individuell festlegen kann. Diese sind im Pachtvertrag mit dem Verein bereits festgeschrieben. Bei den Arbeitseinsätzen geht es zum Beispiel darum, die gemeinschaftlichen Wege zu reinigen oder Flächen neu zu bepflanzen, Zäune instand zu halten oder die Anlage von Müll zu befreien. Auch andere Aufgaben sind nach Vereinsabstimmung und Vorgabe des Vorstandes denkbar. Im Ausnahmefall kann der Verein eine Auslöse der Arbeitsstunden in Form einer Pauschalzahlung pro nicht geleisteter Arbeitsstunde zulassen.

Wie wird das Vereinsheim genutzt? (Veranstaltungen)

Das Vereinsheim ist ein Ort, an dem sich meist das Vereinsleben abspielt, sich üblicherweise die Verwaltung und die sanitären Anlagen befinden und der auch einen sozialen Treffpunkt für Vereinsmitglieder darstellt. In der Regel wird es für Vereinsveranstaltungen genutzt. Je nach Maßgabe des Vereines kann es auch für Feierlichkeiten zugänglich gemacht werden. In ausgewählten Vereinsheimen wird auch Gastronomie angeboten.

Wie kann ich Vorstandsmitglied im Verein werden?

Wenn Sie ein aufgeschlossener Mensch sind, der sich gern ehrenamtlich engagiert, ist die Tätigkeit im Vereinsvorstand vielleicht das Richtige für Sie. Viele Vereine suchen genau nach Menschen wir Ihnen! Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung aus den Reihen der Vereinsmitglieder gewählt.

Ist Sichtschutz im Kleingarten für meine Privatsphäre erlaubt?

Sichtschutzanlagen sind max. bis 1,80 m Höhe an Sitzflächen und Terrassen mit einer max. Länge von 5,40 m zulässig. Sie dürfen nicht als Einhausungen ausgelegt werden sowie nicht aus massivem Mauern bestehen. Die Heckenhöhen entlang des Zaunes der Parzelle sind zudem zu beachten.

Welche Gestaltungsfreiheiten habe ich?

Der einzelne Kleingarten ist so zu gestalten, dass der Gesamteindruck der Kleingartenanlage nicht beeinträchtigt wird und eine Gefährdung oder Belästigung Dritter ausgeschlossen ist. Für Fragen von Kleingarten-Neulingen haben die Gartenfreunde immer ein offenes Ohr.

Broschüre mit häufig gestellten Fragen zum Thema Kleinagartenwesen

FAQ zum Kleingartenwesen der Landeshauptstadt Erfurt

Dateigröße: 475.3 kB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei

Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Garten- und Friedhofsamt

Broschüre mit häufig gestellten Fragen zum Thema Kleingartenwesen