Vorhaben VH 04/19: Eigenheimrichtlinie
Vorhaben-Nr: | VH 04/19 |
Aufnahme-Datum: | 04.04.2019 |
Kategorie: | Stadtentwicklung, Bau, Soziales |
Betroffenes Stadtgebiet: | städtische Baugrundstücke |
Status: | aktuell |
Die Schaffung und der Erwerb von Wohneigentum (Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) durch Familien mit Kindern sind erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Erfurt. Um auch einkommensschwächeren Familien mit Kindern eine reelle Chance zur Schaffung von Wohneigentum zu geben, entwickelt die Landeshauptstadt Erfurt neue Wohnbaugebiete auf städtischen Eigentumsflächen.
Die Vergabe städtischer Baugrundstücke unterliegt grundsätzlich den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Für jedes neue Wohnbaugebiet kann der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in einem Beschluss die Grundstücke festlegen, die für eine Vergabe an die unter diese Richtlinie fallenden Familien dienen sollen. Die Grundstücke werden dem jeweiligen Personenkreis unter Ansetzung des durch ein Gutachten ermittelten Wertes zu dem festgestellten Festpreis angeboten.
ab Mitte 2019/2020 Öffentlicher Beteiligungsprozess und anschließend Beschlussfassung im Stadtrat
voraussichtlich
DS 0473/18 „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen bzw. selbstgenutzten Wohnimmobilien – Eigenheimrichtlinie“
Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen bzw. selbstgenutzten Wohnimmobilien – Eigenheimrichtlinie – liegt als Diskussionsbasis vor.
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Die Landeshauptstadt Erfurt veräußert aus ihrem Grundbesitz Baugrundstücke/ Objekte zu einem Festpreis und mit der Möglichkeit einer nach Einkommen, Vermögen und Familiengröße gestaffelten Preisreduzierung auf diesen Festpreis oder bestellt an entsprechenden Grundstücken vergünstigte Erbbaurechte.