Bebauungsplan BUE219 "Über den Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtungen", 2. Änderung - Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung
Stadtratsbeschluss 0827/24 vom 11.12.2024
Amtsblatt am 15.01.2025
Amtlicher Teil
Beschluss zur Drucksachen-Nr. 0827/24
der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024
BUE219 "Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung" - 2.Änderung; Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung
Genaue Fassung:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes BUE219 "Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung"; 2. Änderung (Anlage 2) in seiner Fassung vom 18.07.2024 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
* * *
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes BUE219 "Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung" - 2.Änderung und dessen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 27. Januar bis 28. Februar 2025
im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden. Weiterhin können die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä. hier eingesehen werden.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361/ 655-3914; bauinfo@erfurt.de)
Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilbetreuung eingesehen werden.
Die Sprechstunden des Sachgebietes Ortsteilbetreuung finden zu den Dienstzeiten in der Rumpelgasse 1 statt.
Montag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung. (Kontakt: 0361/ 655-1063) Vororttermine sind individuell zu vereinbaren. Hinweise und Anfragen sind jederzeit über ortsteile@erfurt.de möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Bebauungsplan BUE219 "Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung" - 2.Änderung schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361/ 655-3914; bauinfo@erfurt.de)
Ziele und Zwecke der Planung:
Der übergeordnete Zweck dieser Bauleitplanung ist es, in den Ortsteilen eine möglichst flächendeckende und wohnortnahe Nahversorgungsmöglichkeit zu sichern und eine dem gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entsprechende Regelung zur Einzelhandelsnutzung zu treffen.
Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister
Anlagen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes BUE219 "Über den Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtungen"
- BUE219 - Bekanntmachung - Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 2 vom 15.01.2025
- BUE219, Entwurf 2. Änderung - Anlage 1 - Übersichtsskizze
- BUE219, Entwurf 2. Änderung - Anlage 2 - Textbebauungsplan
- BUE219, Entwurf 2. Änderung - Anlage 3 - Begründung
- BUE219, Entwurf 2. Änderung - Anlage 3.1 - rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungspanes BUE219
- BUE219, Entwurf 2. Änderung - Anlage 3.2 - Bestandsaufnahme der gewerblichen Nutzungen
Wichtiger Nutzungshinweis!
Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.
Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.