Straßenbeleuchtung
Wenn sich herausstellt, dass im Bereich der geplanten Grundstückszufahrt ein Beleuchtungsmast (umgangssprachlich „Straßenlaterne“) steht, muss er versetzt werden. In diesem Fall hilft das Sachgebiet Straßenbeleuchtung weiter. Darüber hinaus erteilt es Auskunft über die genaue Kabellage sowie Art und Verlegeart des Straßenbeleuchtungskabels an oder auf dem Grundstück.
Damit die Sachbearbeiter ausführlich Auskunft geben können und der neue Standort des Beleuchtungsmastes festgelegt werden kann (sofern die Versetzung begründet ist), benötigen sie nachfolgende Unterlagen:
- genaue Lage des Grundstückes (Straße, Hausnummer, evtl. Flur- und Flurstücknummer)
- einen maßstabsgetreuen Übersichtsplan des Grundstückes, aus dem u.a. das geplante Gebäude sowie die Zuwegungen, Einfahrten und Mülltonnenstellplätze ersichtlich sind
- eine bereits bestehende Terminkette mit den Arbeiten auf dem Grundstück (evtl. Abrissarbeiten, Abtransport von Bauschutt/ Erdaushub, Lieferungen von Baustoffen, etc.)
- eine Liste mit Ansprechpartnern (Architekt, Garten- und Landschaftsbauer, Vorarbeiter von bauausführenden Unternehmen, etc.)
Erst nach Erhalt der Genehmigung des Bauantrages ist es sinnvoll, sich mit dem Sachgebiet Straßenbeleuchtung in Verbindung zu setzen. Des Weiteren sollte schon ein bestätigtes Konzept für die Gestaltung des Außenbereiches vorhanden sein.
Die Kosten unterscheiden sich nach dem aktuellen Standort des Beleuchtungsmastes. Steht er im öffentlichen Baugrund, geht die Rechnungslegung zulasten des Bauherren. Sollte der Beleuchtungsmast auf Privatgrund stehen, erfolgt die Versetzung und Rechnungslegung zulasten der Stadt Erfurt.
Die Beratung und Erlaubniserteilung, den Mast zu versetzen, sind gebührenfrei. Das gilt auch für die Auskunft über den Bestand der Beleuchtungskabel.