Grabungen – Schachtscheine
Bauliche Veränderungen oder Grabungen in bzw. unmittelbar an öffentlichen Flächen bedürfen einer Grabegenehmigung. Die kann im Sachgebiet „Sondernutzung/Koordinierung“ beantragt werden. Das betrifft zum Beispiel das Verlegen von Hausanschlüssen, die Kellerisolierung, Gründung bzw. Verbau auf der Grundstücksgrenze, das Errichten einer Gartenmauer oder den Bau einer Zufahrt.