Grabungen – Schachtscheine

Informationen zu Grabungen – Schachtscheine

Allgemeines

Bauliche Veränderungen oder Grabungen in bzw. unmittelbar an öffentlichen Flächen bedürfen einer Grabegenehmigung. Die kann im Sachgebiet „Sondernutzung/Koordinierung“ beantragt werden. Das betrifft zum Beispiel das Verlegen von Hausanschlüssen, die Kellerisolierung, Gründung bzw. Verbau auf der Grundstücksgrenze, das Errichten einer Gartenmauer oder den Bau einer Zufahrt.

Benötigte Unterlagen

XXX

Fristen

XXX

Kosten

XXX

Kontakt

workTel. +49 361 655-3124+49 361 655-3124

Links zu Anträgen, Formularen, Satzungen und Stellen