Gestattungsvertrag
Wenn das eigene Haus fertig gebaut ist, steht es im Normalfall ausschließlich auf dem eigenen Grundstück.
Treppen, Kellerlichtschächte, Teile des Baugrubenverbaus oder auch Leitungsverlegungen reichen jedoch in einigen Fällen in die öffentliche Straße hinein. Ist das der Fall, wird ein Gestattungsvertrag nötig. Er räumt das Recht ein, die Straße im vereinbarten Umfang dauerhaft für den privaten Zweck zu nutzen. Rechtsgrundlage ist § 23 Thüringer Straßengesetz.
Ein Hinweis, dass eventuell ein Gestattungsvertrag erforderlich ist, steht in der Baugenehmigung. Wenn ein Gestattungsvertrag aufgrund von Entwässerungsleitungen nötig wird, erhalten Bauherren eine Information vom Entwässerungsbetrieb.
Die Anfrage nach einem Gestattungsvertrag ist formlos per E-Mail möglich.
Erforderlich ist ein maßstabsgerechter Lageplan, der die geplante Anlage darstellt. Aus diesem sollte die Grundstücksgrenze genau hervorgehen. Alle weiteren Unterlagen hängen von der Art der Anlage ab, für die ein Gestattungsvertrag beantragt wird.
Wichtig ist, dass die Anfrage noch vor Baubeginn gestellt wird. Die Bearbeitungszeit hängt dabei von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Zu häufigen Nachfragen führen beispielsweise Lagepläne, bei denen die Grundstücksgrenze nicht erkennbar ist oder die Abmessungen der zu gestattenden Anlagenteile nicht nachvollzogen werden können.
Ein erteilter Gestattungsvertrag sollte möglichst kurzfristig unterschrieben zurückgesendet werden. Andernfalls kommt der Gestattungsvertrag – und damit das Recht, die Straße dauerhaft für den gewünschten Zweck nutzen zu dürfen – nicht zustande.
Die Kosten richten sich nach der Tarifordnung für bürgerlich-rechtliche Nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Sie hängen von dem Umfang ab, in dem die öffentliche Straße für private Zwecke in Anspruch genommen wird. Bei verschiedenen Arten der Inanspruchnahme fließt auch der Bodenrichtwert des Baugrundstückes anteilig in die Berechnung ein.