Grundstückszufahrt

Informationen zu Genehmigung und Erhalt einer Grundstückszufahrt

Allgemeines

Wer ein Haus baut, braucht auch eine Einfahrt, um mit dem Auto auf das eigene Grundstück zu gelangen. Da diese Grundstückszufahrt zumeist eine öffentliche Verkehrsfläche ist, muss sie zusätzlich zur Baugenehmigung beantragt und genehmigt werden. Auch wenn eine bereits vorhandene Grundstückszufahrt weiterhin genutzt werden soll, aber keine dazugehörige Erlaubnis der Straßenbehörde vorliegt, ist eine Genehmigung nötig. Eine Baugenehmigung ist ausreichend, auch wenn die Zufahrt in den eingereichten Unterlagen enthalten ist. Das Bauamt ist nicht für die Grundstückszufahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Rechtsgrundlage bildet das Thüringer Straßengesetz.

Benötigte Unterlagen

Zusätzlich zum „Antrag auf Grundstückszufahrt“ benötigt das Tiefbau- und Verkehrsamt einen Lageplan der Zufahrt sowie Fotos, die den Zustand der Einfahrt dokumentieren bzw. den Platz zeigen, wo die Einfahrt errichtet werden soll. Das ideale Foto zeigt den Ort der (geplanten) Grundstückszufahrt. Folgende Dinge sollten erkennbar sein: Wie sieht der Bereich zwischen Fahrbahnrand und Ihrer Grundstücksgrenze aus? Gibt es eine Bordanlage/ Bordsteinkante?

Verläuft die Grundstückseinfahrt über eine private Grundstücksfläche, ist außerdem noch die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Eigentümers notwendig.

Sofern das Grundstück über einen Brandschutz- und Rettungsplan verfügt, ist der ebenfalls einzureichen. Alle Unterlagen können per E-Mail versendet werden. Weitere Sonderfälle werden im Einzelfall gemeinsam geklärt.

Fristen

Bestenfalls wird die Genehmigung bereits während der Gebäudeplanung beantragt. Denn es gibt rechtliche und auch technische Gründe, die eine Einfahrt an bestimmten Stellen unmöglich machen. Während der Planungsphase können zudem Rettungswege berücksichtigt werden. Auch auf eventuell notwendige Entwässerungseinrichtungen können die Sachbearbeiter bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme hinweisen. Denn von einem privaten Grundstück darf kein Oberflächenwasser (z.B. Regen) in den öffentlichen Bereich fließen

Kurz vor dem Baubeginn der genehmigten Grundstückszufahrt wird empfohlen, sich erneut mit dem Sachgebiet in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter begleiten den Bau dann fachlich und führen zum Schluss noch eine Abnahme durch.

Kosten

Für die Genehmigung einer privaten Grundstückszufahrt werden xx Euro berechnet, für eine gewerbliche xx Euro. Grundlage ist die Gebührenordnung der Stadt Erfurt.

Kontakt

workTel. +49 361 655-3128+49 361 655-3128