Mobilfunk
Grundlage für die Mobilfunkkommunikation sind öffentlich zugängliche Mobilfunknetze auf Basis der internationalen Funkstandards GSM (Global System for Mobile Communications), der dritten Mobilfunkgeneration UMTS (Universal Mobile Telecommunication System) sowie dem neuen, wesentlich schnelleren Übertragungsverfahren LTE (Long Term Evolution).
Unabhängig von der genutzten Technologie: Die wichtigsten Bausteine eines Mobilfunknetzes sind neben den Handys die Sende- und Empfangsanlagen. Diese wurden in immer sparsameren Ausführungen entwickelt und bereitgestellt. Spezielle elektronische Schaltungen in den Sendeanlagen sorgen dafür, dass tatsächlich nur die für die Funkverbindung benötigte Leistung erzeugt wird.
Mobilfunknetzbetreiber stellen die Infrastruktur bereit, die eine möglichst flächendeckende Funkversorgung in hoher Qualität gewährleistet.
Sind alle funk- und bautechnischen Fragen geklärt, wird jede geplante Sendeanlage von der Bundesnetzagentur dahingehend überprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Hierüber wacht die Behörde als neutrale Institution. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller „grünes Licht“ in Form einer Standortbescheinigung.
Weil die Netzwerke aus einer Vielzahl einzelner Zellen aufgebaut sind, die sich wabenartig über das Versorgungsgebiet verteilen, bezeichnet man sie als zellular. Zentrales Element jeder Zelle ist eine fest installierte Basisstation, die als Sende- und Empfangseinheit und als Verbindungselement zum vorwiegend drahtgebundenen Weitverkehrsdatennetz dient. Jede Zelle verwendet einen bestimmten Frequenzbereich. Benachbarte Bereiche dürfen niemals die gleichen Frequenzen nutzen, damit es nicht zu Störungen kommt.
Zahlreiche staatliche Organisationen und Einrichtungen wachen in Deutschland über den sachgerechten Umgang mit Funkwellen. Dazu gehören u. a. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fällt, sowie die Bundesnetzagentur, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeordnet ist. Aber auch auf kommunaler Ebene tragen verschiedene Behörden dafür Sorge, dass alle Sendeanlagen sicher sind und Schäden für Menschen und Umwelt ausgeschlossen werden.
Zum Schutz vor Hochfrequenzstrahlung gelten in Deutschland hohe Sicherheitsstandards für beruflich exponierte Personen und die Bevölkerung. Mehr noch: Deutschland ist weltweit eines der wenigen Länder, das diese Sicherheitsstandards auch per Gesetz verankert hat: Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Darin festgelegt sind die Grenzwerte für nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder.
Mobilfunk-, Rundfunk- und TV-Sender nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Informationen. Bei ausreichender Intensität haben diese Hochfrequenzfelder eine Wärmewirkung auf wasserhaltige Medien, also auch auf den Menschen. Wassermoleküle werden durch die Felder in Schwingungen versetzt, die gleichbedeutend mit einer Erwärmung sind. Dieser Effekt wird in der Medizin zur Erzeugung einer heilsamen Tiefenwärme therapeutisch genutzt (Diathermie). Allgemein gilt, dass die Eindringtiefe mit steigender Frequenz immer geringer wird. Zum Schutz vor unerwünschten Wärmewirkungen gelten in Deutschland die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte.
Um ein Höchstmaß an Transparenz und eine zuverlässige Vergleichsbasis der gewonnen Messergebnisse zu gewährleisten, wenden die Tüv-Ingenieure an je einem Außenmesspunkt pro Mobilfunkstandort die „Messvorschrift für bundesweite EMVU-Messreihen der vorhandenen Umgebungsfeldstärken Reg TP MV09/EMF/3“ [Reg TP 03] der Bundesnetzagentur an. Bei dieser Messvorschrift werden mit einem Spektrumanalysator und geeigneten Empfangsantennen frequenzselektiv alle hochfrequenten Immissionen im Frequenzbereich 9 kHz bis 3 GHz ermittelt. Die Messantenne wird dabei in 1,5 m Höhe über dem Boden montiert und während der Messung bezüglich Polarisation und Ausrichtung gedreht. Während der Messungen läuft der Spektrumanalysator in der Betriebsart „max-hold“, so dass die Immissionen mit ihrem Maximalwert erfasst werden. Gemäß den „Empfehlungen des Rates der Europäischen Union zur Begrenzung der Exposition durch elektromagnetische Felder“ [99/519/EG] werden die Messwerte anhand von Summationsformeln zusammengefasst und als Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte bezüglich der elektrischen Leistungsflussdichte angegeben. Alle nach dieser Messvorschrift durchgeführten Messungen sind miteinander vergleichbar. Somit können die bei den Mobilfunkmessreihen ermittelten Werte auf Wunsch der Landesregierungen in die Standort-Datenbank der Bundesnetzagentur eingepflegt werden (emf.bundesnetzagentur.de).
Sofern Sie an weiteren Informationen zu konkreten Sendeanlagenstandorten in Erfurt interessiert sind, empfehlen wir den Zugang zur Bundesnetzagentur über nachfolgenden Link:
Häufig betrachten Bürgerinnen und Bürger die räumliche Nähe zu Mobilfunkantennen mit Skepsis. Sie befürchten, dass in der unmittelbaren Nähe von Mobilfunkstationen die höchsten Immissionen auftreten. Deshalb gingen die Messexperten dem Ausbreitungsverhalten von Mobilfunkfeldern im Nahbereich auf den Grund. So senden die Mobilfunkantennen nicht in alle Richtungen gleich stark. Sie besitzen vielmehr eine Hauptstrahlrichtung und einige Nebenstrahlrichtungen. Die Auswertung der Außenmesspunkte für Erfurt und Gera zeigt, dass die im Nahfeld (außerhalb der Hauptstrahlrichtung) ermittelten Messwerte sogar unter den Werten liegen, die bei größerer Entfernung auftreten.