Ordnungsgemäße Lagerung und Behandlung von Abfällen außerhalb der Baustelle
Für die Lagerung von Abfällen, welche außerhalb des Baustellengrundstücks gelagert werden sollen, ist das Umweltrecht und das Baurecht zu berücksichtigen.
Die Betroffenen sind in der Regel Baufirmen, welche die Abfälle auf dem Grundstück der Baustelle (Grundstück der Entstehung der Abfälle) aus Platzmangel oder aus Zeitdruck wegen Probenahme und Analytik der Abfälle nicht lagern können.
Auch werden häufig Abfälle auf den eigenen Betriebshöfen bis zur finalen Entsorgung gelagert, welche aus diversen Baumaßnahmen stammen.
Für die Lagerung und Behandlung von Abfällen bedarf es je nach Menge und Größe grundsätzlich einer Genehmigung nach Immissionsschutz- oder nach Baurecht.
Die Stadt Erfurt als untere Abfallbehörde verweist hierzu auf das folgende Merkblatt, mit den wichtigsten Hinweisen bezüglich der ordnungsgemäßen Lagerung und Behandlung von Abfällen.