Abfälle aus medizinischen Einrichtungen
Richtlinien und Regeln
Diesbezüglich wird auf die "Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und die "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – TRBA 250" verwiesen.
Eine gemeinsame Entsorgung dieser Abfälle mit Hausmüll / hausmüllähnlichen Abfällen (AVV-Schl.-Nr. 200301) ist nicht zulässig. Dieses betrifft auch Inkontinenzabfälle, die z. B. in Alten- und Pflegeheimen regelmäßig in größeren Mengen anfallen.
Ausnahme: Kleinmengen, die unter die Regelung des § 9 Abs. 4 AbfwS fallen
Abfallwirtschaftssatzung
Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung Stadt Erfurt (AbfwS)
§ 4 Abs. 1 e): Von der Entsorgung durch die Stadt sind ausgeschlossen: … nicht infektiöse Abfälle aus dem Bereich der medizinischen Versorgung bzw. der Alten- und Krankenpflege in größeren als haushaltsüblichen Mengen, …
§ 9 Abs. 4: Nicht infektiöse Abfälle aus Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen sowie sonstigen medizinischen Einrichtungen einschließlich Pflegeeinrichtungen, die nicht unter § 4 Abs. 1 Nr. 3 fallen und deshalb zusammen mit Hausmüll entsorgt werden können (Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, usw.), sind in flüssigkeitsundurchlässigen, nicht durchsichtigen, reißfesten und verschlossenen Kunststoffsäcken in die für Hausmüll zugelassenen Abfallbehälter einzubringen.
§ 9 Abs. 5: Nicht infektiöse spitze und/oder scharfe Abfälle (z. B. Kanülen, Skalpelle) aus den unter Absatz 17 genannten Einrichtungen sowie Suchtberatungsstellen, Pflegediensten, Kosmetik-, Fußpflege-, Schönheits- und Tätowierstudios dürfen nicht in die Hausmüllbehälter eingefüllt werden. Diese Abfälle sind getrennt zu erfassen und unter Zuordnung zur AVV-Nr. 180101 bzw. 180201 einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die bei der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der Betreuung durch Angehörige anfallenden Kanülen dürfen, sofern sie in bruchsicheren, stich- und schnittfesten, verschlossenen Behältern erfasst sind, in die für Hausmüll zugelassenen Abfallbehälter eingebracht werden.
Abfallverzeichnis-Verordnung
Auszug aus der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV
18 |
Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) |
18 01 |
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen |
18 01 01 |
spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03) |
18 01 02 |
Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03) |
18 01 03* |
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden |
18 01 04 |
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) |
18 01 06* |
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten |
18 01 07 |
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen |
18 01 08* |
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel |
18 01 09 |
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen |
18 01 10* |
Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin |
18 02 |
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren |
18 02 01 |
spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen |
18 02 02* |
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden |
18 02 03 |
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden |
18 02 05* |
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten |
18 02 06 |
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen |
18 02 07* |
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel |
18 02 08 |
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen |
Bei den AVV-Nummern, die mit * gekennzeichnet sind, handelt es sich um gefährliche Abfälle.