Grünabfälle
Grünabfälle sind Baum-, Rasen- und Strauchschnitt, Laub sowie Rindenabfälle. Diese sollten nach Möglichkeit durch Eigenkompostierung verwertet werden.
Andere Entsorgungsmöglichkeiten sind die Biotonne, saisonal die Grüncontainer und die Grünabfallannahmestellen und ganzjährig die Wertstoffhöfe. Hier ist dringend darauf zu achten, dass kein Hausmüll in diesen Behältern entsorgt wird.
Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfall
Grünabfälle können ganzjährig in die Biotonne eingeworfen werden. Da die Benutzung der Biotonne Pflicht ist und hier ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, haben die Erfurterinnen und Erfurter sie direkt am Wohngrundstück stehen.
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH leert die Biotonnen regelmäßig - von März bis November wöchentlich und den Rest des Jahres 14-täglich.
Auf Antrag des Grundstückseigentümers oder der Grundstückeigentümerin ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne möglich. Bei Befreiung von der Biotonne durch die Stadtverwaltung (Anerkennung als Eigenkompostierer) besteht jedoch die Pflicht, alle Bioabfälle (einschließlich Grünabfälle) selbst zu kompostieren.
Weitere Informationen finden Sie unter Eigenkompostierung bei Verzicht auf die Biotonne.
Für Grünabfälle aus privaten Haushalten und Kleingärten, wo saisonbedingt das Volumen der Biotonne oder der eigene Kompost nicht ausreicht, werden jeweils im Frühjahr und im Herbst an ausgewählten Standplätzen Grüncontainer aufgestellt.
- im Frühjahr vom 1. April bis 31. Mai
- im Herbst vom 1. Oktober bis 30. November
Die aktuellen Standplätze sind jeweils im Amtsblatt, auf der Website und in der Abfall-App einsehbar.
Grünabfälle können darüber hinaus auch an den öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden. Die beiden Grünabfallannahmestellen öffnen vom 1. April bis 30. November jedes Jahr und werden durch fachkundiges Personal betreut.
Standorte:
- Erfurt/Ortsteil Möbisburg, Ingerslebener Weg (ehemalige Geflügelmastanstalt)
- Erfurt-Süd-West, Im Gebreite (Standort neben dem Sportzentrum)
Öffnungszeiten für beide Standorte:
Montag bis Samstag 13:00 - 18:00 Uhr (nach der Zeitumstellung im Herbst bis 17:00 Uhr geöffnet)
Zu den weiteren öffentlichen Sammelstellen zählen die drei Wertstoffhöfe, die ganzjährig Grünabfälle aus privaten Haushalten und Kleingärten in haushaltsüblichen Mengen entgegennehmen.
Öffnungszeiten und Standorte:
- Wertstoffhof Eugen-Richter-Straße 26, 99085 Erfurt:
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 19:00 Uhr, Samstag: 09:00 - 16:00 Uhr - Wertstoffhof Lobensteiner Straße 1, 99091 Erfurt:
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr, Samstag: 08:00 - 12:30 Uhr - Wertstoffhof Am Urbicher Kreuz 36, 99099 Erfurt:
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr, Samstag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Die Entsorgung ist nur für Grünabfälle vorgesehen. Dazu gehören: Baum- und Strauchschnitt, Grasmahd, Laub, Unkraut und Pflanzenreste.
- Nicht eingeworfen werden dürfen Lebensmittel, Obst und Gemüse, Mist oder Dung.
- Verunreinigungen durch Fremdmaterialien, wie Hausmüll, Sperrmüll oder Bauabfälle, machen eine Verwertung unmöglich.
- Für Firmen, wie z. B. Hausmeisterdienste oder Gartenbaubetriebe, ist die Benutzung der Grüncontainer und Annahmestellen nicht gestattet. Hier gilt die Gewerbeabfallverordnung.
- Ein sorgsamer Umgang mit den Containern und dem dazugehörigen Umfeld wird für die Aufrechterhaltung dieser Entsorgungsmöglichkeit vorausgesetzt.
- „Wildes“ Ablegen von Abfällen neben den Grüncontainern ist untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
- Klein- und Siedlungsgärtner müssen hinsichtlich der bei ihnen anfallenden Grünabfälle eigenverantwortlich handeln. Vorrangig sollen Grünabfälle aus diesem Herkunftsbereich durch Kompostierung selbst verwertet werden.
- Als haushaltsübliche Menge sind max. 100 kg Grünabfall pro Jahr und Haushalt zu verstehen (100 kg durchschnittliches Grünabfallgemisch entspricht etwa 1 m³).
- Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz nicht in Erfurt haben, dürfen die Grüncontainer und die Grünabfallannahmestellen nicht nutzen. Das gilt auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Hauptwohnsitz außerhalb von Erfurt.