Abfallentsorgung im Gastronomie-Gewerbe

Die Abfallentsorgung in der Stadt Erfurt ist in der Abfallwirtschaftssatzung - (AbfwS) geregelt. Die geltende Abfallwirtschaftssatzung ist vom 3. Dezember 2015 und wurde im Amtsblatt vom 11.12.2015 veröffentlicht.

Organisation der Abfallentsorgung

Folgendes ist im Bereich der Gastronomie zu beachten:

  • Alle für den Gastronomiebetrieb benötigen Abfallbehälter - mit Ausnahme der öffentlichen Altglascontainer - sind auf dem Grundstück (Abfallbehälterstandplatz im Freien oder Müllraum im Gebäude) unterzubringen.
  • Reicht der vorhandene Platz für die Aufstellung der erforderlichen Hausmüllbehälter nicht aus, so muss bei der Stadt eine häufigere Leerung beantragt werden (Zusatzleerung).
  • Die graue Hausmülltonne, blaue Papiertonne und die gelbe Tonne dürfen nur zur Entsorgung auf den Gehweg oder den Fahrbahnrand gestellt werden.
  • Die Behälter sind am Morgen des jeweiligen Entsorgungstages bis 06:00 Uhr bzw. am Abend zuvor ab 17:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
  • Später als 22:00 Uhr sollen aus Gründen des Lärmschutzes keine Abfallbehälter mehr bereitgestellt werden.
  • Nach der Entsorgung sind die Behälter schnellstmöglich auf das Grundstück zurückzunehmen.

Abfalltrennung

Abfälle sind getrennt zu erfassen. In einem Gastronomiebetrieb fallen regelmäßig folgende Abfälle an:

  • Speiseabfälle: organische Abfälle in der Küche, Essensreste auf den Tellern der Gäste
  • Leichtverpackungsabfälle: Folien, Plastikbecher, Tetrapack, Konservendosen, Folien
  • Papier und Pappe: Verpackungen aus Papier oder Pappe, Büropapier, Zeitungen
  • Frittierfette: gebrauchtes Frittieröl
  • hausmüllähnliche Abfälle: Kehricht, Papierservietten, Küchenkrepp, Tee- und Kaffeefilter, Zigarettenreste, Glasbruch, Papierhandtücher, Sanitärbereichsabfälle, verschmutzte Verpackungen
  • Verpackungen aus Glas: Weinflaschen, Konservengläser, Schraubgläser

Entsorgung

Für die getrennt erfassten Abfälle gibt es folgende Entsorgungswege:

  • Speiseabfälle: Speiseabfallbehälter (Spezialfirma)
  • Leichtverpackungsabfälle (Grüner Punkt): Gelbe Tonne (von den Stadtwerken), Wertstoffhöfe
  • Papier und Pappe: blaue Papiertonne (von der Stadt), Wertstoffhöfe
  • Frittierfette: Entsorgung durch Spezialfirma
  • hausmüllähnliche Abfälle: graue Hausmülltonne (von der Stadt)
  • Verpackungen aus Glas: öffentliche Altglascontainer (weiß, grün, braun), Wertstoffhöfe

Gewerbetreibende können sich bei der Stadt beraten lassen, wie sie Abfälle vermeiden, verwertbare Abfälle nutzen und nicht verwertbare Abfälle so gering wie möglich halten.