Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Am 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere.

Kontakte

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Informationen

Informationsportal
Das Informationsportal Anerkennung in Deutschland ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung.

Telefon-Hotline
Die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet Ihre Fragen zur beruflichen Anerkennung auf Deutsch und Englisch.
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr 
030 1815-1111 zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz.

Bitte beachten Sie: Eine Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses kann das BAMF nicht telefonisch vornehmen. Dies geschieht erst bei der für die Prüfung zuständigen Stelle.

Förderprogramm IQ
Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte, kann sich auch im Rahmen des Förderprogramms IQ bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformation zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle.

Am Mittwoch, dem 28. März 2012, fand im Erfurter Augustinerkloster eine Fachtagung  zum Thema "Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen" statt.

Das Anerkennungsgesetz – Inhalt und Neuerungen
Frau Maria Höchstädter, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Anerkennungsberatung in Thüringen
Frau Annett Roswora, Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) gemeinnützige GmbH

Das Netzwerk "Integration durch Qualifizierung" Thüringen
Herr Steffen Jacobi, Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V.

Regionalanalyse "Migranten in Thüringen"   
Frau Antje Schmerbauch

Berufsspezifische Anerkennungsverfahren in Thüringen

  • Anerkennung beruflicher Abschlüsse in IHK-Berufen
    Herr Mario Melle, IHK Erfurt  
  • Anerkennung beruflicher Abschlüsse in HWK-Berufen
    Frau Christin Schnaible, HWK Erfurt, Tel.: 0361 / 67 07 - 5420
  • Anerkennung akademischer Abschlüsse im Gesundheitswesen
    Herr Jürgen Arndt, Thüringer Landesverwaltungsamt  
  • Anerkennung schulischer Abschlüsse und Lehramtsqualifikationen in
    Thüringen
    Herr Wilfried Huth, Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur