Binationale Ehen und Partnerschaften
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Informationen
Das Aufenthaltsrecht des ausländischen Partners ist in der Regel für die ersten zwei Jahre an die Ehe mit dem deutschen Partner gebunden. Binationale Paare, die in nichtehelicher Partnerschaft zusammenleben, erhalten keinen rechtlichen Schutz.
Neben den formalen Hürden sehen sich binationale Paare mit einer Reihe sozialer Probleme konfrontiert. Diskriminierung (meist Nichtakzeptanz) und Vorurteile durch das gesellschaftliche Umfeld belasten vielfach das Zusammenleben.