Binationale Ehen und Partnerschaften

Binationale Ehen und Partnerschaften sind Paare aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Binationale Paare, Partnerschaften und Familien sind in der Bundesrepublik Deutschland keine Seltenheit mehr. Die zunehmende Mobilität der Menschen wirkt sich auch auf die Partnerschaft aus, immer mehr Menschen gehen Beziehungen grenz- und kulturübergreifend ein.

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Informationen

Das Aufenthaltsrecht des ausländi­schen Partners ist in der Regel für die ersten zwei Jahre an die Ehe mit dem deutschen Partner gebunden. Binationale Paare, die in nichtehelicher Partnerschaft zusammenle­ben, erhalten keinen rechtlichen Schutz.

Neben den formalen Hürden sehen sich binationale Paare mit einer Reihe sozialer Pro­bleme konfrontiert. Diskriminierung (meist Nichtakzeptanz) und Vorurteile durch das gesell­schaftliche Umfeld belasten vielfach das Zusammenleben.