Zuwanderungsgesetz
Das Aufenthaltsgesetz löst das Ausländergesetz ab und regelt viele Fragen, die den Aufenthalt und die Rechte von Ausländern in Deutschland betreffen. Weitere wichtige Regelungen finden sich in Artikel 2, der das neue Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz EU) enthält. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Aufenthaltsgesetz/EWG. Artikel 3 regelt Änderungen des Asylverfahrensrechts.