Integrationskurs

Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten, wodurch auch die Integrationskursverordnung neu aufgelegt wurde. Erstmals wird Geflüchteten der Zugang zum Spracherwerb erleichtert und bestehende Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abgebaut, z. B. durch die Erweiterung des Teilnehmerkreises, erhöhte Transparenz bei der Kursmeldung und der Verlängerung des Stundenvolumens für Orientierungskurse.

Der Integrationskurs ist eine Maßnahme zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse für Ausländer in Deutschland.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zur Vermittlung von Deutschkenntnissen sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über das Leben in Deutschland und die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte mit dem Ziel der besseren Eingliederung in die Gesellschaft und der Chancengleichheit.

Das Bundesamt ist verantwortlich für die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Integrationskurse.

Wer am Integrationskurs teilnehmen darf oder wer dazu verpflichtet werden kann, ist im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern oder im Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge geregelt.

Der Sprachkurs

Der Sprachkurs dauert 600 Stunden, aufgeteilt in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs.
Das Ziel: Die Teilnehmer sollen sich im Alltag auf Deutsch (Sprachniveau B1) verständigen können.

Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Die Teilzeitkurse sollen es insbesondere Eltern und Berufstätigen ermöglichen, an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Zudem gibt es spezielle Integrationskurse (945 Stunden) für Eltern, Jugendliche, Frauen und Teilnehmer, die noch nicht schreiben und lesen können. Für Personen mit einem erhöhten sprachpädagogischen Förderbedarf können Förderkurse eingerichtet werden. In Intensivkursen (430 Stunden) lernen Teilnehmer, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse das Ziel des Integrationskurses schneller erreichen können.

Die Teilnehmer dürfen auf Antrag einmalig 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs wiederholen, wenn sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen und in der Sprachprüfung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.

Der Orientierungskurs

An den Sprachkurs schließt sich der 45-stündige Orientierungskurs an.

Er behandelt vor allem:

  • Politik und Demokratie
  • Überblick über die jüngere deutsche Geschichte
  • Gesellschaft und Alltagskultur in Deutschland
  • grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung

Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

Seit 1. Juli 2009 gibt es die neue skalierte Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer (A2-B1)" (DTZ) an Stelle der bisherigen Sprachprüfungen "Zertifikat Deutsch" (B1) und "Start Deutsch 2" (A2) als abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen.

Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Er wurde durch das Goethe-Institut und die telc GmbH entwickelt. Der DTZ ermöglicht den Teilnehmenden, am Ende des Sprachkurses ihre tatsächliche Sprachkompetenz fertigkeitsbezogen über die Kompetenzstufen A2 bis B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.

Um im Gesamtzertifikat das Sprachniveau B1 bestätigt zu bekommen, müssen Teilnehmer im Prüfungsteil "Sprechen" sowie in einem der anderen beiden Prüfungsteile "Hören und Lesen" bzw. "Schreiben" das Niveau B1 erreichen.

Der Sprachprüfung schließt sich der Test zum Orientierungskurs an. Besteht ein Kursteilnehmer sowohl die Sprachprüfung DTZ auf der Stufe B1 als auch den Orientierungskurstest, erhält er mit dem "Zertifikat Integrationskurs" eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses.

Beratungsstellen zu Integrationskursen

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Integrationskurse in Erfurt

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