Studierende von Studiengängen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
Die Anwendung von Studieninhalten im Arbeitsalltag ist ein wesentliches Merkmal praxisorientierter Studiengänge. Um diese Schnittstelle bedienen zu können, bedarf es sich am jeweiligen Ausbildungsstand orientierender Tätigkeitsfelder für Studierende. Unter diesem Aspekt ist die Bearbeitung von nicht komplexen Themen, wie Benchmark zu Beschaffung oder best practice ebenso möglich, wie die Mitarbeit bei diffizilen Projekten. Letzteres kann die Beteiligung mehrerer Behörden und Institutionen der Gefahrenabwehr bedeuten.
Das Angebot der Feuerwehr Erfurt richtet sich an Studiengänge der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der Ingenieurdisziplinen.
Je nach Studienordnung und -verlauf des Studiums können bei der Feuerwehr Erfurt Fachaufsätze oder Semesterarbeiten erstellt, sowie Praxissemester abgeleistet werden. Darüber hinaus ist die Betreuung bei Abschlussarbeiten für Bachelor-, Master-, sowie Diplomstudiengänge möglich.
Ziel ist die Verbindung des Hochschulwissens mit anwendungsbezogenen Fragestellungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Landeshauptstadt Erfurt.
- Forderung einer externen Studienarbeit oder Praxissemester in der Studienordnung
- Möglichkeit des Abschlusses eines Praktikantenvertrages zwischen der Hochschule und der Stadtverwaltung Erfurt
- Nachweis einer gültigen Immatrikulation
- Haftungserklärung gegenüber der Stadtverwaltung Erfurt (z.B. sich aus Studienordnung oder Vertragsbestandteil)
- Modulübersicht bzw. Übersicht zu Studieninhalten
- ggf. Übersicht der relevanten feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Qualifikationen
Die Ausbildungsdauer bei der Feuerwehr Erfurt regelt die Studienordnung der jeweiligen Hochschule. Praxissemesterzeiten sollten eine zeitliche Dauer 3 - 6 Monaten aufweisen.
Zeiträume für Erstellung von Studien- und Facharbeiten sind kürzer bemessen und orientieren sich an Themenstellung, Komplexität und Studienordnung.
Bei der Feuerwehr Erfurt erfolgt eine Einweisung in das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, in das Aufgabenportfolio, sowie in die vorgesehene Funktion. Hier inbegriffen sind Hinweise zu Dienstablauf und Dienstsystem, Einsatztechnik, sowie Arbeitsplatzzuweisung und Tätigkeitsbeschreibung.
Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach Studienordnung und Aufgabenstellung. Sie liegt in der Kernarbeitszeit des feuerwehrtechnischen Tagesdienstes.
Besoldung
Praxissemester und studentische Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung von Fach-, Studien- oder Abschlussarbeiten werden nicht vergütet.
Unter Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) können nur Praxissemester bzw. praktische Studienabschnitte abgeleistet werden, wenn diese explizit in der Studienordnung gefordert sind.
Auswahl bisheriger studentischer Projekte
Durch Kooperation mit Studenten verschiedener Hochschulen, konnten bisher folgende Projekte bearbeitet werden:
- Sprachalarmanlagen in Hochhäusern (Sicherheit und Gefahrenabwehr) als Seminararbeit in der Abteilung Gefahrenvorbeugung
- Konzeption der Planübungsumgebung (Rettungsingenieurwesen) während eines Praxissemesters im Sachgebiet Aus- und Fortbildung
- Recherche der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung zur Bescheiderstellung im Baugenehmigungsverfahren (Sicherheit und Gefahrenabwehr) während eines Praxissemesters in der Abteilung Gefahrenvorbeugung
- Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Hubrettungsgeräte der Feuerwehr (Sicherheit und Gefahrenabwehr) als Bachelorarbeit in der Abteilung Gefahrenvorbeugung