Bestand 2: Amtsbücher

Foto: Willkür der Stadt Erfurt, 1306 Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Bereits seit dem Mittelalter wurden Amtsbücher von der Stadt angelegt und als rechtssichernde Beweismittel, aber auch zur Aufzeichnung von zustehenden Einkünften genutzt. Es entstanden u.a. Gerichts-, Rechnungs-, Protokoll- und Bürgerbücher, Urbare zur Verzeichnung von Grundbesitz und Einkünften oder Kopialbücher zur Sammlung rechtlich bedeutender Texte.

Die Erfurter Willkür von 1306 ist das älteste Rechtsbuch der Stadt. Das besonders prachtvolle Exemplar des Erfurter Rates demonstriert dessen großes Selbstbewusstsein gegenüber dem Stadtherrn. Das hier niedergeschriebene Recht wurde bis in das 18. Jahrhundert angewendet.

Bestandsgliederung

Bestand 2/1: Verfassung und Recht der Stadt; Ämterwesen; Bevölkerung
Bestand 2/2: Verwaltung der Stadt
Bestand 2/3: Gerichts- und Entscheidungsbücher
Bestand 2/4: Vermögen und Schulden
Bestand 2/5: Steuern und Abgaben
Bestand 2/9: Tonschreib- und Lautmaterial