Musikschule: Service – Häufig gestellte Fragen und Antworten
Alle Interessierten sind stets herzlich in unseren beiden Unterrichtsgebäuden willkommen. Die Schulleitung und Verwaltung haben ihren Sitz in der Turniergasse 18. Hier sind jederzeit kompetente Ansprechpartner zu finden. Unser Gebäude in der Barfüßerstraße 19 ist täglich von 12:30 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, vormittags und in den Schulferien bleibt es geschlossen.
Mit dem ausgefüllten Formular „Anmeldung zum Unterricht“ kann man sich jederzeit unverbindlich zum Unterricht anmelden. Es ist in beiden Häusern erhältlich bzw. kann von der Internetseite heruntergeladen werden.
Download: Anmeldung zum Unterricht
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, je nach Instrument gibt es verschiedene Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein sollten (Körpergröße, Kraft, Zahnwechsel, Stimmwechsel etc.). Nach oben gibt es allerdings keine Grenzen. Die Erfahrung zeigt aber, dass der optimale Einstiegszeitpunkt zwischen 6 und 8 Jahren liegt. Für jüngere Kinder empfehlen wir unsere Angebote der musikalischen Früherziehung. Eine persönliche und fachliche Beratung können Sie jeden Dienstag von 16 bis 18 Uhr in der Turniergasse 18, Raum 7, erhalten.
Prinzipiell ist ein Unterrichtsbeginn jederzeit möglich, vorausgesetzt, die Kapazitäten sind vorhanden. Im Detail geben unsere Fachbereichsleiter dazu gern Auskunft. Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, sich einfach anzumelden. Wenn es eine Warteliste geben sollte, wird diese in der Regel chronologisch abgearbeitet. Sollten Sie es sich dann doch anders überlegen, sagen Sie uns einfach kurz Bescheid.
Der Unterricht wird meist zu Beginn des Schuljahres gemeinsam mit dem Lehrer und den Eltern bzw. Schülern eingeteilt. Wer während des Schuljahres einsteigt, kann seine Unterrichtszeit direkt mit dem Lehrer vereinbaren. Grundsätzlich findet der Unterricht einmal in der Woche statt. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Schulferien des Freistaates Thüringen, an denen auch die Musikschule geschlossen ist. Der Ensembleunterricht findet natürlich zu festgelegten Zeiten statt. Alle Informationen dazu bekommen Sie beim Fachbereichsleiter.
Im Instrumentalbereich gibt es an unserer Schule nur Einzelunterricht. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die individuelle Förderung des Schülers so am besten gelingt. Wer dennoch gern mit anderen gemeinsam musizieren möchte, hat bei uns die Möglichkeit, in verschiedenen Gruppen, Ensembles oder Bands mitzuspielen.
Ein eigenes Instrument ist für das Üben zu Hause unverzichtbar. Gerade zu Beginn lohnt es sich, ein Instrument vorerst nur auszuleihen. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an und wir schauen, ob ein geeignetes Instrument in der Instrumentenkammer vorrätig ist. Die Leihgebühr beträgt zwischen 5 € und 20 € monatlich und richtet sich nach dem Anschaffungswert des Instrumentes.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und der Dauer des Unterrichtes. Die genauen Gebühren finden Sie in unserer Gebührensatzung. Bei jeder Neuanmeldung kommen noch 10 € Anmeldegebühr hinzu. Sollten Sie bei uns Klavier oder Schlagzeug lernen wollen, so ist eine Instrumentennutzungsgebühr von 2,50 € monatlich zu entrichten.
Die Sozialermäßigung für den Einzelunterricht (30 min.) beträgt aktuell 50%, auch Bildungsgutscheine können bei uns eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen:
Mehrfach-, Geschwister- oder Behindertenermäßigung. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Gebührensatzung.
Grundsätzlich werden unsere Gebühren halbjährlich fällig, sollten Sie aber monatlich zahlen wollen, so füllen Sie bitte einfach eine Einzugsermächtigung aus und vermerken auf dieser, dass eine monatliche Zahlung gewünscht ist.
Für Kurse ist keine monatliche Zahlung möglich.
Unsere Lehrer bemühen sich, ausgefallene Stunden nachzuholen. Sollte die Lehrkraft aber einmal längerfristig krank sein, können Sie ab der 3. ausgefallenen Stunde einen formlosen Antrag auf Rückerstattung bei uns stellen. Und wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit (3-mal oder mehr) in Folge nicht teilnehmen können, so können Sie auch hier, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühren stellen.
Halbjährlich, also immer zum 31.Januar oder zum 31.Juli, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Teilnahme mit einem Monat Fristvorlauf zu beenden. Bei Problemen sprechen Sie uns einfach an, manchmal hilft auch schon ein Fach- oder Lehrerwechsel. Sollten Sie in eine andere Stadt umziehen, längerfristig krank sein oder ein Studium aufnehmen, so haben Sie natürlich auch außerhalb dieser Termine die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Formular.