Barrierefrei Studieren in Erfurt
Wie in fast allen Hochschulen und vielen Studentenwerken, in denen es Berater und Beraterinnen für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten gibt, stehen auch in den Hochschulen der Landeshauptstadt Erfurt Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Beauftragten, Berater und Beraterinnen in Hochschulen und Studentenwerken sind wichtige Anlaufstellen für Studierende mit Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen Erkrankungen, mit psychischen Erkrankungen sowie Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen.
Dort gibt es Hinweise und Informationen zu allen Fragen rund um ein Studium mit Beeinträchtigungen, insbesondere zu Nachteilsausgleichen bei Zulassung, im Studium und in Prüfungen und zu finanziellen Fragen.
Weitere Informationen zum Studieren mit Behinderungen in Erfurt
Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten.
Noch immer aber erschweren oft bauliche, kommunikative, strukturelle, organisatorische und didaktische Barrieren das Studium Studierender mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat auch Deutschland das Menschenrecht auf inklusive und diskriminierungsfreie Bildung anerkannt. Nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist damit auch der gleichberechtigte Zugang zur Hochschulbildung und zu lebenslangem Lernen eingeschlossen.
Daraus ergeben sich sowohl neue Chancen, aber auch Herausforderungen für alle mit dem Studium an einer Hochschule involvierten Institution und Einrichtungen und für die Studienwilligen.
Um eine gemeinsame Kultur der Vielfalt und Teilhabe in den Hochschulen zu schaffen ist es erforderlich, Barrieren abzubauen und eine Praxis der „angemessenen Vorkehrungen" als Bestandteil eines Antidiskriminierungs- bzw. Diversity-Managements zu entwickeln.
Die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Eine Hochschule für Alle" als Handlungsleitlinie benennt dazu wichtige Handlungsfelder und Empfehlung zur Verbesserung der Situation behinderter Studieninteressierter und Studierender. Auch das Handbuch "Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerkes biete zahlreiche Hinweise und Empfehlungen.
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Auch Studienwillige mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können ein Studium aufnehmen, aber für sie ist eine weitaus gründlichere und teilweise auch aufwändigere Vorbereitung sowie eine sorgfältige Wahl der Ausbildungsstätte viel entscheidender als für andere, da die baulichen Gegebenheiten der Hochschule, Wohnungsfragen, Mobilitätsprobleme, die Klärung eventuell notwendiger Pflege, technische Lernhilfen, Vorleser und Vorleserinnen für den „behinderten“ Studierenden besonders wichtig sind.
Prinzipiell ist ein Einschreiben an allen Hochschulen möglich. In zulassungsbeschränkten und einigen weiteren Studiengängen werden die Studienplätze bundesweit über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (siehe unter "Mehr im Internet" vergeben. Kriterien hierbei sind der Numerus clausus und die Wartezeit.
Bewerber und Bewerberinnen mit Einschränkungen durch Behinderungen oder chronische Erkrankungen können im Bewerbungsverfahren Sonderanträge stellen:
- Antrag auf Nachteilsausgleich (NC) – Sonderantrag E:
- Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit) – Sonderantrag F:
- Härtefallantrag (sofortige Zulassung zum Studium) – Sonderantrag D:
- Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes – Sonderantrag A: