Navigator Schule – Beruf: Rechtliche Grundlagen zum Studium und Finanzierung
In Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. Das Thüringer Hochschulgesetz regelt Aufbau und Organisation, Aufgaben oder die Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen Thüringens.
Auf der anderen Seite haben Hochschulen das Recht der Selbstverwaltung. Daher können sie in Gremien und Kommissionen die Hochschule betreffende Beschlüsse fassen. So werden beispielsweise für jeden Studiengang von der Hochschule eigene Studien- und Prüfungsordnungen erlassen, die die speziellen Inhalte, Anforderungen und Abläufe regeln.
Die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird Studierenden an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien gewährt. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. In der Regel wird hier das BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt, d.h. ein Teil des Geldes muss nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Für die Abwicklung der BAföG-Förderung sind – im Unterschied zum Schüler-BAföG – die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig.
Zahlreiche Stiftungen unterstützen Studierende durch Stipendien bei der Studienfinanzierung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt elf Stiftungen und Einrichtungen, die solche Stipendien vergeben.
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Familienangehörigen.
In finanziellen Notlagen, besonderen Härtefällen und auch zur teilweisen Finanzierung eines Studiums gibt es für Studierende verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung von öffentlicher als auch privater Seite. So können Kredite bzw. Darlehen beim Deutschen Studentenwerk, dem Studentenwerk Thüringen oder etwa bei der KfW-Bank beantragt werden.
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Das Kindergeld kann darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt werden, solange der junge Mensch für einen Beruf ausgebildet wird. Hierzu gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, von Hochschulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf. Auch für Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz haben oder einen Freiwilligendienst absolvieren, kann das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.