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Bewerbungsfrist: 5. Februar 2025
Im Jugendamt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Jugendamt Erfurt – Für Kinder und Jugendliche! Sie wollen in der Kinder- und Jugendhilfe mitwirken? Wir suchen zur Erfüllung unserer Aufgaben als Jugendamt Erfurt engagierte Kolleginnen und Kollegen, die bei der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen nach dem Achten Sozialgesetzbuch aktiv mitwirken, um Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewähren. Das Jugendamt plant, gestaltet und steuert die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Erfurt mit vielfältigen Leistungen wie z. B. Frühen Hilfen, Kinderbetreuung, Familien- und Erziehungsberatung und Jugendarbeit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Mitarbeit im Jugendamt Erfurt!
Das Aufgabengebiet umfasst die Absicherung eines reibungslosen Betriebsablaufes und die Versorgung der Kinder in der Kindertagesstätte als stellvertretender Küchenleiter. Sie unterstützen hierbei den Koch bei der Kalkulation und Planung von Speiseplänen, beim Einkauf und der Lagerung der Lebensmittel und Zutaten sowie bei der Zubereitung der Speisen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in Hinblick auf Unfallverhütung, Arbeits- und Brandschutz, des HACCP-Konzeptes und des Hygieneplans der Küche.
Der Einsatz erfolgt flexibel bei entsprechendem Personalbedarf in allen kommunalen Einrichtungen.
Die Wahrnehmung der Tätigkeiten bedingt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG. Dieses ist im Rahmen der Einstellung beizubringen.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Weller, Tel. 0361 655 2162