Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.
Die Stadtverwaltung Erfurt legt ihren 28. Beteiligungsbericht vor. Mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen erfüllt die Gesellschafterin Landeshauptstadt Erfurt die Informationsbedürfnisse des Stadtrates, der Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.