Amtsblatt Nr. 11 vom 06.06.2014
Verweilen, genießen und feiern. Krämerbrückenfest verwandelt Innenstadt zum großen Festplatz.
Verweilen, genießen und feiern. Krämerbrückenfest verwandelt Innenstadt zum großen Festplatz.
Ehrenamt hat viele Gesichter - Neun Parteien in Erfurter Stadtrat, Stichwahlen in vier Ortsteilen
In Bezug auf Klimawandel und Umweltbelastung, aber auch zur Kostensenkung stellt das Thema Mobilität eines der wichtigsten Handlungsfelder für Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Um gemeinsam dieses Thema zu bearbeiten, wurde in Kooperation der Stadtverwaltung mit vier großen Erfurter Unternehmen das Pilotprojekt betriebliches Mobilitätsmanagement durchgeführt.
Die Entwässerungssatzung regelt die Art der Abwasserentsorgung als öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt Erfurt und die Aufgaben der Träger der Abwasserentsorgung.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung ist die Regelung zum entwässerungstechnischen Sondersatzungsgebiet im Güterverkehrszentrum Erfurt (GVZ) aufgehoben. Es gelten fortan die Regelungen der Entwässerungs- bzw. der Abwassergebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet.
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).