Amtsblatt Nr. 15 vom 23.08.2019
Modern(e) Umbrüche in Kunst und Architektur: Gebäude erzählen spannende Geschichten – Denkmaltage 2019 laden vom 3. bis 8. September in Erfurter Bauwerke ein
Modern(e) Umbrüche in Kunst und Architektur: Gebäude erzählen spannende Geschichten – Denkmaltage 2019 laden vom 3. bis 8. September in Erfurter Bauwerke ein
Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.
Technisches Rathaus nimmt Gestalt an. Ämter unter einem Dach vereint und gut erreichbar. Vier Ämter haben ihre Arbeit in Warsbergstraße bereits aufgenommen.
Finanzdezernat verhängt für 2019 eine Bewirtschaftungssperre. Steuereinnahmen 2019 wahrscheinlich niedriger als geschätzt
Die Schülerakademie/Malschule der Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für Einzelveranstaltungen oder den Unterricht Gebühren nach dieser Satzung. Für Einzelvorträge oder Sonderveranstaltungen werden Gebühren unter Beachtung der entstehenden Kosten erhoben.
Engagement braucht Menschen, die in Vereinen und Initiativen Verantwortung übernehmen, organisieren, planen, anleiten und Entscheidungen treffen. Wegen der veränderten Arbeitswelt bzw. einer sich ändernden Einstellung zu Freizeit und Gesellschaft wird es immer schwieriger, Vorstandsposten in Vereinen zu besetzen und Ehrenamtliche zu gewinnen.
Blitzersäulen stehen auf dem Prüfstand. Hinweisen aus den Ortsteilen besser nachkommen.
Neue Nutzung für Neue Mühle gesucht. Sanierung oder Neubau zu teuer für die Stadt.
Erfurt führt Baulandmodell ein. Günstiger Wohnraum wird über die Stadt verteilt.
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31.Juli 2020 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 22.05.2019 vom Stadtrat beschlossen (Drucksache: 0676/19)