Amtsblatt Nr. 12 vom 14.07.2017
Im „schwarzen Loch“ ist wieder Licht: Azmannsdorfer Weg nach fünf Jahren Bauzeit wiedereröffnet
Im „schwarzen Loch“ ist wieder Licht: Azmannsdorfer Weg nach fünf Jahren Bauzeit wiedereröffnet
Einmalige Blicke hinter die Kulissen: Steigerwaldstadion öffnet zum Tag der offenen Tür
Die Satzung der Stadt Erfurt über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in der Altstadt von Erfurt. Die vorliegende Satzung regelt die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Warenautomaten, Markisen mit Werbeaufdrucken und Werbefahnen für die historisch, kulturell und architektonisch besonders wertvolle Altstadt der Stadt Erfurt als denkmalgeschützte bauliche Gesamtanlage.
25 Projekte stehen symbolisch für 25 Jahre - Eine neue Broschüre blickt auf die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der Thüringer Landeshauptstadt zurück.
Die Hausnummernverordnung dient der einheitlichen Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat am 26.11.2014 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches EW 002 - Nordhäuser Straße beschlossen (Beschluss Nr. 1096/14). Die Aufhebungssatzung wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 4 vom 13.03.2015 rechtsverbindlich.
Dokumentation des europaweiten Planungswettbewerbs für das neue Wohnquartier Marienhöhe der Landeshauptstadt Erfurt. Aufgabenstellung und Wettbewerbsverfahren sowie ausführliche Darstellung aller 14 Teilnehmer mit städtebaulichem Konzept, Grafiken und Fotos.
Das Ziel der Sanierungsmaßnahmen besteht darin, städtebauliche Missstände zu beheben und die Gebiete durch geeignete Maßnahmen schrittweise so zu erneuern, dass die vorhandenen vielfältigen Substanz- und Funktionsschwächen abgebaut und letztlich beseitigt werden.
Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Lokalen Agenda 21 sowie für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind. Ziele der geförderten Projekte sind im Einklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festzulegen.