Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt (Stadtordnung)
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Ziel ist es in der Landeshauptstadt die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.