Jugendhilfe im Strafverfahren
Dieser Flyer umfasst neben den Informationen zu den verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe im Strafverfahren auch die Kontaktdaten der Mitarbeiter.
Dieser Flyer umfasst neben den Informationen zu den verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe im Strafverfahren auch die Kontaktdaten der Mitarbeiter.
Projektbericht: "Bürgerbeteiligung zum Umbau der Clara-Zetkin-Straße"
Der erste Teil des Suchpräventionskonzeptes beinhaltet die fachliche Grundhaltung und beleuchtet den Konzeptauftrag sowie die grundlegenden Fragen zum Verständnis der Suchtprävention. Teil 2 des Suchpräventionskonzeptes bietet einen Überblick über bestehende Angebote im Bereich der Suchtprävention in Erfurt. Der abschließende Teil 3 beleuchtet den Beteiligungsprozess und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Suchtprävention.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler sowie für Schüler an überregionalen Schulen und Spezialschulen und –klassen. Bei einem bestehenden Anspruch nach § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz hat die Landeshauptstadt Erfurt die Pflicht die Schüler auf dem Schulweg zu befördern oder die notwendigen Beförderungsaufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Im Rahmen dieser Satzung werden das Verfahren und die Grundsätze zur Schülerbeförderung auf Schulwegen geregelt. Hiervon umfasst sind die Ausgabe der Schülerausweise, die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie der Schülerspezialverkehr.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt auf Grundlage dieser Satzung eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gasthäusern und ähnliche Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben).
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen (Stadtratsmitgliederwahlen, Oberbürgermeisterwahlen, Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.
Die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt ist als öffentliche Feuerwehr eine städtische Einrichtung. Die Freiwillige Feuerwehr Erfurt besteht aus den Ortsfeuerwehren (Feuerwehreinheiten) der Landeshauptstadt Erfurt.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt als örtliche Aufwandssteuer eine Zweitwohnungssteuer. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Dies gilt nicht für einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, der seine Nebenwohnung in Erfurt aus beruflichen Gründen hält. Nähere Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.