Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagentarifordnung - SportanlTarifO)
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.