Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege 2017 bis 2019
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2017 bis 31.Juli 2019 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 15.06.2017 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0728/17)