Frühlingsduft im Steiger – Bärlauch mit Bedacht sammeln
„Der Wald bietet mehr als nur Pilze, Beeren, Holz & Co. Die aktuelle Bärlauchzeit lockt auch wieder viele Kräuterliebhaber zum Sammeln. Neben dem Bärlauch gibt es noch jede Menge andere Wildpflanzen, die manche Rezepte wertvoll bereichern. Allerdings gibt es beim Sammeln einiges zu beachten. Man bewegt sich dabei in freier Natur und die soll auch geschützt und erhalten werden“, so Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit, Umwelt und Sport. „Eine Faustregel ist die sogenannte Handstraußregel. Es ist erlaubt, im Wald in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch Pilze, Beeren oder eben Kräuter zu sammeln. Für Pflanzen gilt dabei die Menge eines Handstraußes als Obergrenze“, erklärt Horn weiter.
Zum Schutz der Natur dürfen auch nur oberirdische Pflanzenteile gesammelt werden, das Ausgraben ist also nicht erlaubt. Auch das Sammeln größerer Mengen oder für die gewerbliche Nutzung – also etwa zur Verwendung in Restaurants, für Koch- und Kräuterkurse oder für den Weiterverkauf – ist verboten. Hierfür wird eine separate Genehmigung des Flächeneigentümers und der Unteren Naturschutzbehörde sowie des Forstamtes benötigt.
In besonderen Schutzgebieten – also Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen – dürfen Pflanzen gar nicht gesammelt werden, denn dort hat der Naturschutz Vorrang. Sind die Pflanzen selbst geschützt, etwa Orchideen, Lungenkraut oder Wiesen-Schlüsselblume, dürfen sie ebenfalls nicht gepflückt werden. Auf die Schutzgebiete im Steiger wird durch besondere Schilder hingewiesen – schwarze Eule auf gelbem Grund. In diesem Jahr werden auch erstmals extra Hinweise mit den Grenzen der Schutzgebiete aufgehängt, damit jeder weiß, wo er sich bewegen und sammeln kann.
Die Untere Naturschutzbehörde wird die Einhaltung der Regeln verstärkt kontrollieren. Nach eigenen Kontrollen sowie verschiedener Anzeigen wurden in diesem Frühjahr schon mehrere Personen beim Sammeln in Schutzgebieten oder auch beim Sammeln großer Mengen Bärlauch aufgegriffen. Diese Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 10.000 Euro und in Schutzgebieten auch bis 50.000 Euro geahndet.
Aus diesen Gründen wird an alle Waldbesucher appelliert, nur die erlaubten Mengen außerhalb der Schutzgebiete zu sammeln, damit der Naturgenuss dauerhaft möglich ist, die Lebensräume der Pflanzen und Tiere erhalten bleiben und auch im nächsten Jahr wieder der Bärlauchgenuss unbeschwert erlebt werden kann.