Jetzt Fördermittel für nachhaltige Projekte beantragen
Anträge können bis 31. März 2024 eingereicht werden
Auch für Projekte in den Stadtteilen, Straßen und Plätzen von Erfurt, die sich mit nachhaltigen Themen kommunizieren lassen, oder für neue Ideen zur Umsetzung der Schwerpunkt aus der Erfurter Nachhaltigkeitsstrategie ist eine Förderung möglich.
Fördervoraussetzungen regelt die Förderrichtlinie, die unter Förderung von Projekten im Sinn einer nachhaltigen Stadtentwicklung abrufbar ist. Dort sind auch die Antragsformulare und Förderrichtlinie erhältlich. Förderwürdig sind danach die Organisation und Durchführung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Präsentationen, Projekte, die beispielhaft sichtbar nachhaltige zukunftsorientierte Stadtentwicklung in der Öffentlichkeit demonstrieren (z. B. nachhaltige Bildung, ökologisches Bauen, ökologische Landwirtschaft und Gartenbau, autofreie Lebensgestaltung, barrierefreie Stadtgestaltung, Fairer Handel) sowie Projekte mit Kindern und Jugendlichen u. a.
Besonderer Wert wird auf ein innovatives Projekt mit Modellcharakter gelegt, das für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse ist.
Die Frist für das Einreichen von Förderanträgen ist der 31. März 2024. Die Ausreichung der beantragten Fördermittel erfolgt erst nach Bestätigung des städtischen Haushaltes und die anschließend folgende Entscheidung durch den zuständigen Ausschuss des Stadtrates. Da hier mit einer Zeitschiene bis August 2024 zu rechnen ist, wird empfehlen, mit der Beantragung gleichzeitig einen formlosen Antrag auf förderunschädlichen Vorhabenbeginn einzureichen.
Die Anträge sind einzureichen an das Umwelt- und Naturschutzamt, Abt. Strategische Umweltplanung und Nachhaltigkeitsmanagement, Fischmarkt 11, 99084 Erfurt oder per E-Mail an nachhaltigkeit@erfurt.de