Stadtverwaltung sucht Privatunterkünfte für Ukrainer
Im Laufe der vergangenen Monate hat die Stadt Erfurt mehr als 3.500 Personen aus der Ukraine aufgenommen. Vertriebene und Geflüchtete aus der Ukraine erhalten seit 1. Juni 2022 Bürgergeld. Durch ihren Anspruch auf diese Leistung können Personen aus der Ukraine, anders als anerkannte Asylbewerberinnen und –bewerber aus anderen Ländern, private Mietverträge auf dem Wohnungsmarkt abschließen.
Auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung werden nach Prüfung diese Leistungen ebenfalls gewährt, wenn sie bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Somit konnte die Mehrzahl der Personen aus der Ukraine zwischenzeitlich Unterkünfte auf dem privaten Wohnungsmarkt finden. "380 Personen ist dies noch nicht gelungen. Sie leben nach wie vor in vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften der Landeshauptstadt. Diese Plätze werden dringend für neu ankommende Menschen benötigt. Daher bitten wir erneut darum, freien, vermietbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen", sagt Erfurts Bürgermeisterin Anke Hofmann-Domke.
Gesucht werden vor allem Einraumwohnungen für alleinstehende Personen bzw. 2- und 3-Raumwohnungen für Familien mit bis zu 4 Personen. Das Amt für Soziales wird gezielt bei der Vermittlung unterstützen.
Vermieter von Wohnungen oder Unterkünften können freie Plätze online unter www.erfurt.de/od000014 oder per E-Mail an erfurthilft@erfurt.de melden.
Die angemessene Wohnfläche beträgt dabei für Bedarfsgemeinschaften mit einer Person bis zu 48 qm, für zwei Personen bis zu 60 qm, für drei Personen bis zu 75 qm und für jede weitere Person zuzüglich 15 qm. Die Bruttokaltmiete soll bei einer Person 354,72 Euro/Monat nicht übersteigen. Für zwei Personen liegt die Grenze bei 418,20 Euro, bei drei Personen bei 520,50 Euro jeweils monatlich. Die angemessene Aufwendung für die Heizung einschließlich Warmwasserbereitung sind ebenfalls begrenzt und in der Richtlinie dargestellt.