Garten- und Friedhofsamt bietet Unterstützung in Kleingartenanlagen an
Um die Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften durchzuführen, hat das Garten- und Friedhofsamt die betroffenen Kleingartenanlagen um eine Übersicht der Schäden auf den öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum 31. August gebeten. Nachdem der Umfang der Arbeiten ermittelt ist, wird sich das Garten- und Friedhofsamt kurzfristig mit dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. über die konkrete Beauftragung von Fachfirmen verständigen.