85 Bäume durch falschen Baumschnitt verstümmelt
Umwelt- und Naturschutzamt appelliert an Baumschutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde sind über solchen Baumfrevel regelrecht erschüttert, gilt doch die Baumschutzsatzung bereits seit langer Zeit und auch die fachlichen Vorgaben für eine ordentliche Baumpflege sind klar festgeschrieben. Die Ermittlungen zeigen jedoch, dass es häufig keine Fachfirmen sind, die hier für den Baumschnitt eingesetzt werden, und dass es meist auch nicht um die Baumpflege geht, sondern um die Sorge der Sichtbarkeit der Märkte oder um die vermeintliche Sicherheit der Parkplätze und der darauf abgestellten Fahrzeuge.
Die falschen Schnittmaßnahmen schädigen die Bäume jedoch dauerhaft, setzen ihre Vitalität herab und erfordern für die Zukunft häufigere Kontrollen und eine deutlich aufwändigere Pflege. „Stadtgrün und insbesondere Bäume sind überaus wichtig. Sie erfüllen vielfältige Funktionen wie Klimaschutz, Verdunstung und Verschattung. Sie sind Staubfilter und sind Lebensraum für weitere Arten“, erläutert Andreas Horn, der zuständige Beigeordnete für Sicherheit, Umwelt und Sport. „Durch den Klimawandel stehen die Bäume selbst unter großem Druck. Umso wichtiger sind gute Lebensbedingungen, eine gute Pflege und die Erhaltung der vorhandenen Bäume. Wir empfehlen immer den Einsatz ausgewiesener Fachfirmen für den Baumschnitt. Dies verhindert in der Regel solcherlei Baumverstümmlungen.“
Die Stadt Erfurt hat die Fälle zur Anzeige gebracht. Die Verursacher müssen mit einem Bußgeld rechnen und erhalten Auflagen zur Neupflanzung bzw. zum fachgerechten Nachschnitt.
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt müssen Bäume fachgerecht erhalten und gepflegt werden. Hierfür gibt es wiederum klare Regelungen, die sich die Branche aus Baumexpertinnen und -experten selbst auferlegt hat und die auch gerichtsfest sind. Diese sogenannte ZTV-Baumpflege ist die Grundlage für qualifizierte Baumpflegefirmen, die einen fachgerechten Schnitt an Bäumen durchführen können, damit die Bäume ihren Funktionen langfristig und umfassend gerecht werden können. Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung können Bußgelder bis 50.000 Euro auferlegt werden sowie zusätzlich der Ersatz zerstörter Bäume oder deren Nachpflege über mehrere Jahre.
Es ist daher ratsam, sich vor Baumpflegemaßnahmen durch qualifizierte Fachfirmen der Baumpflege beraten und die fachgerechten Baumpflegemaßnahmen durchführen zu lassen.
Informationen hierzu und zur Baumschutzsatzung erhalten Interessierte beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege, Tel. 0361 655-2551 oder -2595 oder per E-Mail baumschutz@erfurt.de.