Informationsveranstaltung zur großen Vormundschaftsreform im Rathaus
Jugendamt sucht ehrenamtliche Vormunde
Die Reform entstand im Rahmen des am 4. Mai 2021 beschlossenen „Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“. Damit sind teilweise grundlegende Veränderungen und Neuerungen in der Führung einer Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft verbunden.
Vormundschaft bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige Person, für welche die sorgeberechtigten Eltern die gesamte elterliche Sorge oder aber auch Teilbereiche davon, aus verschiedenen Gründen, nicht wahrnehmen können.
Als Referentin wird Henriette Katzenstein, Vorsitzende des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft, auf der Veranstaltung sprechen. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht für die Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich untereinander und mit den Mitarbeitern der Abteilung Spezialdienste Jugendhilfe auszutauschen.
Allgemeine Informationen zu Amtsvormundschaften gibt auf den Seiten des Jugendamtes.