Vortrag zu Vorsorgevollmachten
Instrument der rechtlichen Vertretung
Jederzeit können Menschen durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt in Situationen kommen, in denen die Angelegenheiten nicht mehr selbstständig geregelt werden können. Die Vorsorgevollmacht ist für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr von Bedeutung, falls durch Krankheit, Unfall oder ähnliches eine Geschäftsunfähigkeit entsteht. Damit bestimmt jeder im Vorfeld, welche Person des Vertrauens alles regeln soll. Andernfalls ist es notwendig, einen rechtlichen Betreuer vom Gericht zu bestellen.
Die Referentin Birgit Kompe ist Leiterin des Betreuungsvereins Lebenskraft e. V. und die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei. Die Anmeldung zum Kurs ist per E-Mail unter Angabe der Kursnummer 22-10520 oder vor Ort in der Volkshochschule, Schottenstraße 7, möglich.