Private Unterkünfte für Geflüchtete: Festlegung zu Aufwandsentschädigung steht aus
Das Ziel besteht darin, in die Landesverordnung einen entsprechenden Passus aufzunehmen und so auch zu regeln, dass diese Entschädigung nicht einkommenssteuerpflichtig sein wird. Dies befindet sich noch in der rechtskonformen Abstimmung. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Stadtverwaltung darüber informieren. „Die Stadt wird im Anschluss mit Privatpersonen auch rückwirkend Vereinbarungen abschließen können und die entsprechenden Zahlungen leisten“, so Hofmann-Domke. Es wird um Verständnis gebeten, dass bis dahin keine Anfragen beantwortet werden können.