Abteilung Verkehr über Weihnachten und Jahreswechsel nicht besetzt
Anträge ab 3. Januar wieder möglich
Ab dem 3. Januar 2022 wird die Bearbeitung von
- Bewohnerparkausweisen,
- Parkerleichterungen für Behinderte,
- verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie
- Ausnahmegenehmigungen
wieder aufgenommen. Angesichts der geltenden Infektionsschutzbestimmungen ist hierbei jedoch weiterhin keine persönliche Vorsprache möglich. Die Beantragung kann ausschließlich schriftlich oder online erfolgen.