Bekämpfung der Geflügelpest

10.12.2021 13:15

In den Orts- und Stadtteilen Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden und Johannesvorstadt gilt ab morgen eine Pflicht zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel.

Schutz der Nutzgeflügelbestände hat Priorität

Das Erfurter Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert darüber, dass ab dem 11.12.2021 gehaltenes Geflügel in den oben genannten Orts- und Stadtteilen des Stadtgebietes Erfurt aufzustallen ist.

Dies umfasst die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Zudem haben alle Geflügelhalter im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung von Geflügel unverzüglich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt, Tel.-Nr.: 0361 655-1380, Fax: 0361 655-1399, E-Mail: veterinaeramt@erfurt.de anzuzeigen.

In Deutschland wurden neuerlich seit Mitte Oktober 2021 HPAIV H5N1-infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel (Stand 10.12.2021, 10:00 Uhr: 325 HPAI H5-Fälle bei Wildvögeln; Quelle TSIS FLI) gemeldet. Auch in Thüringen wurde Anfang Dezember 2021 in zwei Beständen der Ausbruch der Geflügelpest durch das HPAIV H5N1 festgestellt.
Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollen unbedingt verhindert werden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche, die bei Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen.

Die Allgemeinverfügung kann eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt und in den Aushängen der betroffenen Ortsteile. Die Begründung kann im Internet sowie nach Terminvereinbarung im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt, nachgelesen werden.

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