Informationen zur Bundestagswahl und zur Briefwahl
In dieser Zeit kann jeder Wahlberechtigte in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum wählen gehen. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar sein, können die Wahlberechtigten dennoch ins Wahllokal gehen. Ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen, kann er durch Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses wählen. Die Wählerinnen und Wähler sollten unbedingt ihren Personalausweis oder Reisepass mitnehmen! Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden.
In den Wahllokalen sind die Hygieneschutzmaßnahmen zu beachten. Informationen zu den Hygieneschutzregeln sind im aktuellen Amtsblatt und online veröffentlicht.
Wer per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, sollte sich beeilen. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen sollte so rechtzeitig erfolgen, dass der rote Wahlbrief mit den ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig wieder zurückgeschickt werden kann. Dabei sind unbedingt die Postlaufzeiten zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass der 20. September 2021 ein Feiertag ist. Die Briefwahlunterlagen müssen am 26. September 2021 spätestens 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formular oder einfach mit dem Online-Briefwahlantrag beantragt werden. Alternativ kann die Briefwahl natürlich auch persönlich im Briefwahlbüro in der Warsbergstraße 3 beantragt und durchgeführt werden.
Fragen zur Briefwahl beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter 0361 655-1980.