Genesene werden um Geduld gebeten
Die Bescheinigung werde per E-Mail verschickt. Sie habe einen Kopfbogen der Stadt. Auf den ersten Blick sei erkennbar, dass es sich um ein amtliches Dokument handelt. Genesene können damit zum Beispiel beim Buga- oder Zoobesuch die bestehende Testpflicht umgehen.
Töpfer wies darauf hin, dass der positive PCR-Test des Genesenen nicht älter als maximal sieben Monate sein darf (max. 28 Tage Inkubationszeit plus sechs Monate Immunisierungszeitraum). Alle, die vor November 2020 an Covid erkrankt waren, gelten damit nicht als genesen.
Wer diese Bescheinigung benötigt, schreibt bitte eine E-Mail an bescheinigung.corona@erfurt.de. Die Person muss Name, Vorname und Geburtsdatum angeben, damit die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes die Daten für den positiven PCR-Test im System finden können.
Alle Menschen, die einen Impfnachweis brauchen, wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT), die das Impfprogramm organisiert.
Dem Gesundheitsamt liegen aus Datenschutzgründen keine Informationen über Corona-Schutzimpfungen vor.