Kultursommer: Stadt stellt Förderantrag an Kulturstiftung des Bundes

29.04.2021 14:45

Insgesamt 30,5 Millionen Euro stellt die Kulturstiftung des Bundes aus dem Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ für den Kultursommer 2021 bereit. Das Förderprogramm soll das kulturelle Leben wiederbeleben und es aus dem digitalen zurück in den öffentlichen Raum holen. Anfang April hatte die Kulturdirektion der Stadt Erfurt daher die Kunst- und Kulturschaffenden der Landeshauptstadt dazu aufgerufen, sich miteinander zu verbinden und ihre Programmideen einzureichen. 30 davon wurden nun in den Antrag aufgenommen, der in der vergangenen Woche an die Kulturstiftung des Bundes übermittelt wurde.

30 Ideen von Erfurter Kunst- und Kulturschaffenden wurden ausgewählt

„Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich schwer getroffen“, sagte der Kulturbeigeordnete Tobias J. Knoblich. „Wir sind daher besonders froh, dass die Akteure mit dem Förderprogramm eine neue Perspektive erhalten. Viele von ihnen haben tolle digitale Projekte auf die Beine gestellt, aber Kunst und Kultur müssen endlich wieder für alle erlebbar werden.“

Anfang April hatte die Kulturdirektion interessierte Akteure zu kurzfristigen Videogesprächen eingeladen, in denen über das Förderprogramm informiert wurde. Eingegangen sind schließlich 40 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,6 Millionen Euro. „Ausgewählt haben wir rund 30 davon“, so Knoblich. „Bewertet wurden sie nach vorab kommunizierten Kriterien. Wichtig war uns, dass die Angebote niedrigschwellig nutzbar sind, dass lokale Künstler der freien Szene eingebunden werden und die Umsetzung im öffentlichen Raum stattfindet.“ Die beantragte Förderung wurde so angepasst, dass das maximale Antragsvolumen von 500.000 Euro ausgeschöpft wird. Die Gesamtkosten der eingereichten Projektideen betragen dabei 625.000 Euro. 113.000 Euro hat die Kulturdirektion zur Unterstützung zugesichert, 12.000 Euro stammen aus Drittmitteln von Programmpartnern, die mit geringen Eintrittseinnahmen planen.

Am 22. April wurde der Antrag abgesendet, Ende Mai wird mit einer Entscheidung der Kulturstiftung des Bundes gerechnet. „Sobald der positive Förderbescheid vorliegt, geht es in die Feinplanung“, so Knoblich. „Der Programmmanager der Stadt wird dann bei Öffentlichkeitsarbeit, Terminkoordinierung und Abruf und Abrechnung der Fördermittel unterstützen.“

„Wenn alles gut läuft, haben wir im Sommer ein buntes, vielfältiges und über ganz Erfurt verteiltes Kulturprogramm, bei dem alle kulturellen und künstlerischen Sparten bedient werden – einen echten Kultursommer eben“, so Knoblich. Der Beigeordnete betont, dass die Basis dieses Sonderprogramms die verlässliche Projektförderung der Stadt bleibt. „Ohne unsere kommunale Kulturförderung würde es still um die freie Kulturszene. Daher bleibt die Stadt dabei: keine Kürzung in der Kulturarbeit. Eine lebendige Stadt braucht kulturelles Engagement, diesen Nährboden halten wir fruchtbar, auch wenn das eine anspruchsvolle Aufgabe ist“, so Knoblich.

Hintergrund

Um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.

Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum soll das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden. Interaktionen zwischen Künstlern und Publikum können unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzverordnungen gestaltet und künstlerische Arbeiten, die während des Lockdowns entstanden sind, einer größeren Öffentlichkeit präsentiert werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kreisfreie Städte und Landkreise. Zwischen 100.000 und 500.000 Euro können beantragt werden.