Internationaler Tag gegen Rassismus am 21. März
Im Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung heißt es: „Niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ (Artikel 2 Thüringer Verfassung, Artikel 3 Grundgesetz) Dem Ausländerbeirat zeigt sich in der Realität leider ein anderes Bild: Viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte erleben täglich Diskriminierungen, sei es im Kindergarten, in der Schule, im Berufs- und Arbeitsleben, beim Umgang mit Behörden, bei der Wohnungssuche oder allgemein in Alltagssituationen. Ebenso im öffentlichen Diskurs sind Abwertung, Ausgrenzung und rassistische Zuschreibungen zu sehen.
Der Ausländerbeirat Erfurt setzt sich seit Jahren für politische, soziale und kulturelle Gleichberichtigung der Erfurter Bürgerinnen und Bürger ein. Anlässlich der internationalen Wochen gegen Rassismus möchten die Landeshauptstadt und der Ausländerbeirat an alle Erfurter Bürgerinnen und Bürger, an alle Vertreterinnen der Demokratie einen Appell senden: Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gegen Rassismus und Diskriminierung zu agieren und unsere Demokratie zu verteidigen.