Fällzeit ist beendet
Der Fällverbotszeitraum ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Mit Frühjahrsbeginn sind Vögel besonders sensibel: Die Balzzeit hat bereits begonnen, bald folgen Nestbau und Brutzeit. Betroffene Sträucher, Hecken und Bäume sind daher als Lebensstätten geschützt und dürfen nicht beschädigt werden. Wo also Vögel nisten oder Fledermäuse wohnen könnten, muss der Pflegeschnitt von Hecken und Bäumen in den Herbst verschoben werden.
Die Rodung von Sträuchern ist per Gesetz gänzlich verboten. Lediglich Pflegeschnitte bzw. die Entfernung des jährlichen Zuwachses ist bis 30. September erlaubt, wenn vorher durch Kontrollen ausgeschlossen wird, dass Bäume und Sträucher bewohnt sind.
Ausnahmen gibt es für akute Verkehrssicherungsmaßnahmen oder für Baumaßnahmen, die geringfügigen Baumbestand betreffen. Diese Ausnahmen müssen für jeden Einzelfall bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt sind die Eigentümer von Bäumen auch verpflichtet, diese sach- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Maßnahmen, die zum Absterben führen oder die die Bäume beschädigen, sind verboten. Massive Kroneneinkürzungen, Kappungen und Starkastschnitte gehören nicht zur guten fachlichen Praxis der Baumpflege.
Informationen zur Baumschutzsatzung und zu Ausnahmen beim Gehölzschnitt erhalten Interessierte beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege, per E-Mail oder telefonisch unter 0361 655-2553.