Verteilung von FFP2- und OP-Masken für Menschen mit geringem Einkommen
Kunden des Jobcenters Erfurt, Leistungsempfänger nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB 12 sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten diese – nach Bereitstellung der Masken durch den Freistaat Thüringen an die Landeshauptstadt Erfurt – in Kürze per Post bzw. persönlich. Vorsprachen oder telefonische Nachfragen im Jobcenter bzw. Amt für Soziales sind daher nicht nötig.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Masken laut Landesregierung grundsätzlich nur an Personen im Alter von 15 bis 59 Jahren ausgegeben werden sollen.